Müsste ich diese Fußgänger drüber lassen?
Wenn ich hier rechts abbiegen möchte, muss ich diese Fußgängerin rüber lassen ?
Müsste ich diesen Fußgänger rüber lassen, wenn ich nach links abbiegen möchte ?
Danke an alle Antworten !
4 Antworten
Nein keinen musst Du rüberlassen, in beiden Fällen kreuzt der Fußgänger deine eigentliche Fahrbahn, damit hast Du Vorrang. Es gibt keine Vohrfahrtsregelung für Fußgänger
Sollte allerdings ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen in die Du einbiegst, hat immer der Fußgänger vor dir Vorrang
Nein. Nur damit rechnen dass sie einfach los laufen
wenn da ein Fußgängerüberweg wäre ja
Im ersten Fall nein. Die Fußgängerin ist nicht parallel zur vorfahrtberechtigten Straße unterwegs.
Im zweiten Fall ja. Dieser Fußgänger ist parallel zur vorfahrtberechtigten Straße unterwegs.
Das Schild "Vorfahrt gewähren" gilt nur für Fahrzeuge© ADAC e.V.
Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb warten und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden. In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen
Hier nachzulesen: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/