Müssen Jäger eine Jagd ankündigen und ihr Revier absperren?

15 Antworten

Eine Treibjagd wird angekündigt und auch besonders, z:B. an vorbeiführenden Straßen, davor gewarnt. Im übrigen glaube ich nicht das sie so einfach um sich ballern. Naja, mit dem freilaufenden Hund ist so eine Sache, gehört er doch normalerweise im Wald an die Leine zum Schutz des Wildes. Wenn er z.B. einem Reh hinterher gehetzt wäre hättest Du Dich nicht wundern brauchen wenn er von den Jägern erschossen worden wäre.


sunpoint  16.02.2008, 18:20

Also: Sie brauchen nichts generell ankündigen und müssen auch nichts generell absperren.

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Ich hätte da auch Angst um mich selbst gehabt, mag gar nicht dran denken.

Jäger müssen keine Jagd ankündigen sofern keine unmittelbare Gefahr für Unbeteiligte gegeben ist. Bei Drück- u. Treibjagden kann der Revierpächter durch Hinweisschilder auf die Jagd aufmerksam machen wenn mit Störungen des Jagdablaufs zu rechnen ist.

Freilaufend Hunde sind in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Wald nicht nicht in Ordnung.

Zum Beispiel gilt in Niedersachsen folgende Vorschrift:

Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Oder Kommunen geben Zeiträume vor.... und in Naturschutzgebieten ... gelten ebenfalls besondere Regeln.

Desweiteren muss dein Hund in der übrigen Zeit, wenn er nicht angeleint sein sollte, so hören bzw. in Sichtweite vom Halter sein..., dass dieser auf Zuruf zurück kommt und nicht wildernes Verhalten zeigt

Hinweisschilder sind ebenfalls zu befolgen, z. B. in Parkanlagen.

Und zur Liebe zum Hund würde ich diesen, wie in deiner gestellten Frage beschrieben, anleinen.


Neu13  14.02.2015, 11:38

.....es soll natürlich nicht in Ordnung heißen

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Die Jägern ballern nicht so einfach rum. Wenn es sich um eine Treibjagd handelt, wird die zuvor angekündigt. Ansonsten handelt es sich meistens um eine Ansitz-Jagd, und die muß nicht angekündigt bzw. das Revier abgesperrt werden. Geht auch gar nicht, da ein Revier meist einen ganzen Bezirk (z.B. mehrere Orstteile einer Gemeinde) umfasst.
Wenn du ohnehin weißt, daß da Jäger sind, bzw. du dich mit dem Hund im Jagdgebiet befindest, dann gehört der Hund an die Leine. Sollte er nämlich einem Hasen, Reh, Fuchs etc. hinterherlaufen (und wenn auch nur aus Neugier), dann hat der Jäger die Erlaubnis den (anscheinend wildernden) Hund zu erschießen.


IrgendwoimNetz  26.05.2014, 08:50

"Die Jägern ballern nicht so einfach rum." Schön wäre es, aber es gibt immer wieder solche die den Ruf der Jäger auch zerstören. Tatsache ist dass es jährlich über 40 Tote in Deutschland bei Jagden gibt und damit ist nicht das Wild gemeint. http://www.abschaffung-der-jagd.de/menschenalsjaegeropfer/

Ist Jagdsaison, meide ich gewisse Gebiete von denen ich weiss dass unerfahrene oder übereifrige Schiessprügelhalter rumlaufen nicht aus Angst um meinen Hund sondern aus Angst um das eigene Leben.

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