Motorrad Flip Kennzeichen erlaubt (Schweiz)?
Hallo Zussammen.
Ich und meine Freunde diskutieren gerade ob es rechtlich gesehen erlaubt wäre ein z.B elektronisch, verngesteuertes System am am Motorrad anzubringen welches das Kennzeichen umklappt. Wir haben dies in einem Video gesehen und fragen uns ob das legal ist, eine grauzone oder nicht erlaubt ist.
In dem VTS Art. 45 abs. abs. 3 heisst es nähmlich:
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
Nun verstehen wir darunter, dass das kontrollschild an sich nicht beschädigt oder unleserlich gemacht erden darf aber nicht das der zustand des Kontrollschildes unleserlich gemacht werden darf.
Uns ist ebenfalls klar, dass nach Art 45 abs. 2, dies nicht wärend der fahrt im öffendlichen Verkehr verstellt werden darf. Es ist nur die frage ob der instalierte Mechanismus, welches dies theoretisch ermöglicht, erlaubt ist.
Vielen Dank schonmal im vorraus für die Auskunft.
4 Antworten
aber nicht das der zustand des Kontrollschildes unleserlich gemacht werden darf.
versuche diese Spitzfindigkeit mal einem Richter zu vermitteln. Der lacht euch aus.
Uns ist ebenfalls klar, dass nach Art 45 abs. 2, dies nicht wärend der fahrt im öffendlichen Verkehr verstellt werden darf.
OK. Und jetzt schau mal, was über das Anbringen von Zubehör gesetzlich geregelt ist.
Vermutlich wirst du mit ein wenig Recherche irgendwo einen Passus finden, der dir mitteilt, dass du derartige Switches mangels Zulassung gar nicht montieren darfst. Und damit hätte sich dann auch die Frage danach erledigt, ob sowas legal oder illegal ist - es ist eindeutig nicht legal.
Durch das wegklappen wird es unleserlich.
Es ist nicht mehr lesbar.
Sali
Stell Dir vor, Du wärst der Gesetzgeber. Würdest Du Einrichtungen an einem Motorfahrzeug akzeptieren, mit denen das Fahrzeug auf Knopfdruck verkehrsuntauglich geschaltet werden kann? Das nennt sich eine Vereitelungseinrichtung die generell verboten ist.
Sie ist ja auch weinig sinnvoll. Wenn Du zuhause auf Deinem Areal nicht willst, dass alle die Nummer am stillstehenden Fahrzeug ablesen können, kannst Du ja mit einem Griff die Nummer aus der Haltung nehmen. Meine Nummern kann ich alle innert Sekunden wegnehmen und als Wechselnummer an einem anderen Fahrzeug montieren.
Tellensohn
Ihr wisst schon, daß ihr Pfennigfuchserei betreibt? Wenn ein Polizist bei der Verkehrskontrolle eine derartige Vorrichtung entdeckt, wird das Fahrzeug sichergestellt. Ein Gutachter prüft dann, unter welchen Bedingungen das Schild umklappt, und ob sichergestellt ist, daß es beim FAhren nicht klappt. Und selbst dann kann es wohl als Vorbereitung zum Begehen einer Straftat gewertet werden. Auch wenn es nicht explizit verboten ist.