Mofaroller ab Werk zu schnell .45 Km/h Papiere?

2 Antworten

Du bist dazu verpflichtet das Fahrzeug entsprechend deines Führerscheins drosseln zu lassen. Wenn der orginal als 45er ausgeliefert wird, dann hast du dafür sorge zu tragen das daraus ein 25er wird wenn nötig.

Das ganze dürfe sogar noch ein paar unangenehme Folgen für dich haben

Das ist interessant. Wenn nachweislich nicht an der Maschine getuned wurde, bist Du meiner Ansicht nicht dafür verantwortlich, wenn sie zu schnell fährt. Da müsste wohl der Hersteller in die Pflicht genommen werden. Das würde ich, wenn ich Du wäre, rechtlich abchecken lassen.


DerBayer80  01.08.2022, 15:11

Falsch. Du als als Halter bzw Fahrzeugführer bist dafür verantwortlich das das Fahrzeug den Voraussetzungen deiner Fahrerlaubnis entspricht.

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Amtsschreck  01.08.2022, 15:14
@DerBayer80

Da haben wir in diesem Punkt eine unterschiedliche Rechtsauffassung, da meiner Ansicht nach das 25er Fahrzeug so gar nicht hätte ausgeliefert werden dürfen.

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DerBayer80  01.08.2022, 15:18
@Amtsschreck

Da hast du schon auch Recht. Trotzdem ist der Halter bzw der Fahrzeugführer für einen entsprechenden Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Er hätte ja schon bei der Übergabe reklamieren können.

Ich denke Mal das die Auffassung eines Richters hier irgendwo zwischen unseren beiden Auffassungen liegen wird.

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Ralle449 
Fragesteller
 01.08.2022, 15:17

ich denke ,daß es zu aufwendig ist mich mit dem Hersteller rumzustreiten (vorkasse für offizielle Gutachten ,Gerichtskosten usw.).

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DerBayer80  01.08.2022, 15:19
@Ralle449

Du wirst dich wegen fahren ohne Fahrerlaubnis noch lang genug mit Richtern streiten dürfen

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migebuff  01.08.2022, 17:45

Er ist verantwortlich, siehe OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002 - 1 Ss 73/02. Bei einer wesentlichen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit muss er selbstständig erkennen, dass seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht.

Kann das Leichtkraftrad aber erheblich höhere Geschwindigkeiten als erlaubt erreichen, so liegt für den Fahrzeugführer nahe, dass am Fahrzeug entweder geschwindig-keitsrelevante Änderungen vorgenommen wurden oder aber sonstige technische Mängel vorhanden sind, die eine Einschränkung bzw. Entziehung der Zulassung bedingen können (§ 17 StVZO ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof ESVGH 52, 102 ff.); auch drängt sich für ihn die Frage auf, ob er dieses mit der ihm erteilten Fahrerlaubnis noch benutzen darf.
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Amtsschreck  02.08.2022, 07:58
@migebuff

Wobei das Urteil für den FS nicht anwendbar ist, da nach seiner Aussage weder geschwindigkeitsrelevanten Änderungen vorgenommen wurden noch sonstige technische Mängel vorliegen. Dieser "Fall" wäre also anders gelagert.

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migebuff  02.08.2022, 12:01
@Amtsschreck

Wenn keine technischen Mängel vorliegen, entspricht sein Fahrzeug der Betriebserlaubnis und fährt 25 km/h.

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Amtsschreck  02.08.2022, 17:28
@migebuff

Das ist der Knackpunkt. Lt Gutachter liegt nichts vor. Alles original. Trotzdem schneller.

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