Mit welchem Führerschein beginnt die Probezeit?

3 Antworten

Bei Erwerb der Klasse AM, L und T gibt es keine Probezeit, siehe FeV §32:

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__32.html

Probezeit beginnt mit dem bestehen der Fahrerlaubnis.

Im Internet steht erst mit dem Erwerb von dem A1 Führerschein kb die Probezeit kommt.

Ist korrekt.

erst bei mindestens a1 beginnt die probezeit