Mit kürzlich abgelaufenden Ausweis nach Deutschland?

3 Antworten

Ich rate Dir ,Dir gleich einen Reisepass mit ausstellen zu lassen.

So kommst Du nie in Verlegenheit ,wegen eines abgelaufenen Dokumentes .

Die Einreise zur Klärung der Formalitäten ,sicherlich bekommst Du den Termin in Berlin schriftlich ,in Verbindung mit Deinem Personalausweis dürfte kein Problem darstellen.

Im übrigen darfst Du davon ausgehen ,das keine Ausweiskontrolle stattfindet.


Tobito1994 
Fragesteller
 21.05.2024, 14:10

Ja ich hab eine Termin bestätigung mit Datum Uhrzeit und Name per E-Mail bekommen

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Rutscherlebnis  21.05.2024, 14:15
@Tobito1994

Ausdrucken und mitnehmen ,bzw.im Handy parat haben.Natürlich kann immer irgendwo eine Personenkontrolle stattfinden ,oder auch eine örtliche Grenzkontrolle.Aber mit dem Termin, das Problem des abgelaufenen Dokumentes zu beseitigen ,als Einreisegrund ist das dann absolut sicher

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Schimeck  21.05.2024, 14:20
So kommst Du nie in Verlegenheit ,wegen eines abgelaufenen Dokumentes .

Auch Reisepässe laufen ab...

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Rutscherlebnis  21.05.2024, 14:23
@Schimeck

Klar.Aber man lässt sich im Regelfalle den Personalausweis und den Paß nicht am Gleichen Tage ausstellen.) Und man hat so einmal ein Ersatzdokument, wo z.B.in Urlaubshotels die Pässe kassiert werden,aber vor unbefugtem Zugriff nicht gesichert werden, bei einem Verlust noch den PA für den Mietwagen ,und wenns sein muss auch für die Ausreise.

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Rutscherlebnis  21.05.2024, 14:30
@Schimeck

Dann hast Du nur den Vorteil eines Ersatzdokumentes ,binnen knapp 10 Jahren.

Aber mit abgelaufenem Paß und Personalausweis und Termin beim GK wird der altfränkischste Beamte schmunzeln und auf eine große Ansprache verzichten.)

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Schimeck  21.05.2024, 14:35
@Rutscherlebnis

Ich brauche kein Ersatzdokument, weil ich zeitnah ein neues Dokument ausstellen lasse und ich mich bei Verzögerungen auf das Übereinkommen berufen kann.

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Man wird Dich an der Grenze höflich darauf hinweisen, dass Dein Ausweis abgelaufen ist, mehr jedoch nicht, da Deutschland wie Österreich am Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates teilnehmen, und somit der abgelaufene Personalausweis bis zu einem Jahr Gültigkeit behält.


Tobito1994 
Fragesteller
 21.05.2024, 14:21

gut zu wissen, danke

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Rutscherlebnis  21.05.2024, 14:26

Das ist völlig richtig.Aber eine langwierige Belehrung durch einen alten "altfränkischen " Beamten kann man sicherlich mit einem Termin beim GK zur Ausstellung eines neuen Ausweises entgehen.)

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Schimeck  21.05.2024, 14:28
@Rutscherlebnis

Er hat nur darauf hinzuweisen und nicht zu belehren, auch für den "altfränkischen" Genossen gilt das Abkommen des Europarates. Der Termin bei der Behörde dürfte ihm allerdings relativ Wurscht sein.

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Rutscherlebnis  21.05.2024, 14:36
@Schimeck

Das glaube ich kaum ....wenn Sie im grenzüberschreitenden bla bla ,sind Sie verpflichtet, sich rechtzeitig ,bla bla, um einen Termin bla bla nach EU Richtlinie und Übereinkommen mit bla bla ,zu bemühen,und grundsätzlich bei Grenzübertritt einen gültigen Ausweis mitzuführen.

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Schimeck  21.05.2024, 14:40
@Rutscherlebnis
grundsätzlich bei Grenzübertritt einen gültigen Ausweis mitzuführen.

Ein abgelaufener Personalausweis ist aber laut Übereinkommen des Europarates nicht ungültig, das ist der kleine Unterschied, denn das Abkommen regelt, wie lange Reisedokumente nach Ablauf ihre Gültigkeit behalten.

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Schimeck  21.05.2024, 14:48
@Rutscherlebnis

Danke! Aber der Punkt für die zeitlich versetzte Beantragung verschiedener Dokumente geht an Dich, auch wenns für mich nicht relevant ist, da ich zwei Reisepässe besitze, die nicht am selben Datum ausgestellt sind.

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Bis zu einem halben Jahr ist kein Problem. Danach musst du deine Identität anders nachweisen. Geburtsurkunde etc.

Woher ich das weiß:Hobby – Internationales Staatsangehörigkeitsrecht interessiert mich.

Schimeck  21.05.2024, 14:32

Für Deutschland gilt eine Frist von einem Jahr, für Österreich sogar eine Frist von 5 Jahren, wo abgelaufene Dokumente anerkannt werden, siehe Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates.

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