Mit Erlaubnis sich für jemanden anders ausgeben?

4 Antworten

Nein ist nicht ok.

Du darfst dich nicht als ihn ausgeben.

Du kannst ruhig anrufen, machs im Beisein des Vaters..sag dass du in seinem.Auftrag anrufst, sag er steht neben dir.

Den meisten reicht es dann wenn dein Vater am Hörer die Erlaubnis gibt, dass du für ihn sprechen darfst, oder wenn Legitimation erforderlich ist, muss er das tun u die Erlaubnis dann erteilen,mlt dir weiter zu reden

ich fände es nicht ok, Du benutzt schließlich seine Identität... An sich ist es ja etwas anderes, wenn Du eine Vollmacht hättest und für ihn, aber mit Deinem Namen das Ganze machst.

Nein, das ist nicht in Ordnung.

Keine Vereinbarung welche so getroffen wird ist rechtsgültig, ev. ist der Straftatbestand des Betruges gegeben da die Anderen bewußt getäuscht werden.

Auf Nachfragen "Sind Sie wirklich der Herr Müller?" habe ich immer selbstbewusst "Ja" gesagt

Damit ist der Straftatbestand des Betruges, der arglistigen Täuschung erfüllt, das ist Dein ins Netz gestelltes und wiederauffindbares Geständnis.


chilly10  22.04.2020, 10:22

wie ist das denn mit der Ehefrau - in einem anderen Kommentar meint eine Maleficient, die Ehefrau dürfe das... das kann doch eigentlich nicht sein, weil Identitätsdiebstahl ist Identitätsdiebstahl, oder?

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Yggdrasil3001  22.04.2020, 15:24
@chilly10

NIEMAND darf sich für einen Anderen ausgeben, auch keine Ehefrau. Man darf stellvertretend für jemanden sprechen wenn man bevollmächtigt ist - und MUSS das auch mitteilen, das man in Vollmacht an Stelle von XY handelt.

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chilly10  22.04.2020, 16:12
@Yggdrasil3001

so hatte ich mir das auch gedacht. Also wäre es in jedem Fall ein Betrug... bzw. im Grunde Identitätsdiebstahl

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Mit meinem Mann das Gleiche. Bei Versicherungen, Stromanbietern etc mach ich das auch, sofern die nicht eh auf mich laufen. Die Verträge unterschreibt er dann.


Maleficent666  22.04.2020, 08:40

Ist schon ein Unterschied ob die Ehefrau /lebensgefährtin sowas macht, die es eh darf, oder ob ein Kind das macht, dass gar keine Befugnis hat.

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Blindi56  22.04.2020, 09:15
@Maleficent666

Hast recht, aber der Vater scheint doch nichts dagegen zu haben. Und wie alt ist das Kind?

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chilly10  22.04.2020, 10:20
@Maleficent666

Man darf sich als Ehefrau als der Mann ausgeben? Also spätestens am Telefon sollte das auffallen; wenn nicht, dann lief da was schief... aber schon Jahre zuvor.

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