Mit dem Auto in die Türkei ohne der Besitzer des Autos zu sein?
Hallo, ich würde gerne wissen, ob jemand die Erfahrung gemacht hat mit dem Auto, welches er nicht in Besitz hat, in die Türkei zu fahren? Ich würde gerne mit dem Firmenwagen von meinem Papa in die Türkei einreisen. Ist das überhaupt möglich? Auf was muss ich alles achten? Ist das genauso, wie wenn man mit dem Auto einer beliebign person, dessen Vollmacht man hat, einreist? Oder gibt es da spezielle Vorschriften, wenn es sich um einen Firmewagen handelt? Ich bitte um Hilfe, und bitte spart euch dumme Kommentare.
Danke!
5 Antworten
Du darfst generell den Dienstwagen deines Vaters nicht fahren, sofern es nicht gerade die Firma Deines Vaters ist und Du uneingeschränkte Erlaubnis dafür hast. Anderenfalls könnte es richtig üble Konsequenzen für Deinen Vater geben
Es ist die eigene Firma von meinem Vater, außerdem bin ich ebenfalls dort berufstätig und es handelt sich ja um das Auto, welches mir als Dienstwagen zur Verfügung gestellt wurde.
Dann ist es natürlich was anderes. In dem Fall bist Du ja offiziell berechtigt das Auto zu führen. Auch wenn es als ein Dienstwagen erkennbar wäre, ist es nicht weiter schlimm. Du solltest Dir aber ggf. eine Vollmacht ausstellen lassen, und Dein Vater sollte im Vorfeld die Versicherung einmal prüfen lassen, damit es im Notfall keine Versicherungstechnischen Probleme gibt
Auf den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist ja holgerholger schon eingegangen. Du solltest eine Kaskoversicherung haben, die auch den asiatischen Teil der Türkei abdeckt und im Falle eines Diebstahls auch den dann anfallenden Einfuhrzoll zahlt - den die Türkei wohl wirklich immer dann erhebt, wenn man ein Auto nicht wieder ausführt.
Du benötigst eine schriftliche Bestätigung der Firma, dass es Dir erlaubt ist, das Fahrzeug in den entsprechenden Ländern zu bewegen.
Hey ,
Du kannst damit fahren aber benötigst eine Vollmacht ... kannst dir beim ADAC ausstellen lassen mit deinem Papa zusammen ... kannst dich dort auch informieren
Grundsätzlich : mit einem Auto,das Du nicht in Besitz hast, kannst Du irgendwohin fahren. Bei einem Auto, dessen Eigentümer Du nicht bist, solltest Du eine Vollmacht dabei haben.