mit autoführerschein bulldog fahren

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Hallo Zuendappfahrer

da in der Klasse B auch die Klasse L dabei ist darfst du auch den Traktor fahren, auch mit Anhänger

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t_neu.htm


ginatilan  21.09.2014, 10:14

danke für den Stern

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Hallo Zuendappfahrer,

tut mir leid wenn ich dir jetzt den Wind aus den segeln nehme. Du und ich (habe nämlich bis vor kurzem vor der gleichen Frage gestanden) dürfen mit einem normalen Autoführerschein (Klasse B) keinen Traktor fahren, wenn wir keine Landwirtschaft betreiben.

Hier der entsprechende Auszug aus der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen"


http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Klasse: L (beinhaltet in Klasse B)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis       der Klassen T und L fallen

  1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
  7. Winterdienst.


DrPFBE

Im B-Führerschen ist L eingeschlossen; du kannst.


Zuendappfahrer 
Fragesteller
 23.08.2014, 09:10

wenn ich einene BE schein habe darf ich mitm bullog dann auch anhänger rumfahren?

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Bulldog - einfach nur geil.


Zuendappfahrer 
Fragesteller
 29.09.2014, 12:33

??? was ist mit dem wort?

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Ja, ich fahre schon seit Jahrzehnten mit meinem Klasse 3 FS meinen Lanz-Bulldog.