Minijob während Anerkennungsjahr?

1 Antwort

Die wöchentliche Arbeitszeit darf meines Wissens 48 Stunden nicht übersteigen. Dein Arbeitgeber muss den Nebenjob aber genehmigen. Sofern es deine eigentliche Arbeit nicht beeinträchtigt, darf er aber nicht ablehnen.

Allerdings musst du auch die Ruhezustand beachten - also minimal elf Stunden Pause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn.