Mietrecht?

2 Antworten

Es zählt der Vertrag und nicht was der Vermieter sich im Kopf denkt.

wenn also im Vertrag keine konkreten Angaben zu finden sind dann kann hier nur der gesunde Menschenverstand zählen.

Nun ist das wie man sich vorstellen kann ein seeehr breites Feld was Interpretation angeht.

Kurzum: Dein Vermieter hat keine Handhabe irgendwie den Vertrag in dieser Form zu ändern. er müsste wenn überhaupt sowieso dir schriftlich vorab eine Abmahnung erteilen, wobei auch hier wieder oberes greift

Das müßt Ihr schon miteinander ausmachen, es kann doch sein, der Vermieter wähnte Dich auf Arbeit und wollte Dich nur unterstützen. Wenn er wegen der Bezahlung etwas ändern möchte, muß er das Dir mitteilen!