Mieterhöhung im Mietvertrag?

7 Antworten

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Hierzu müsste man eigentlich wissen, wie die momentane Miete im Mietspiegel, bzw. in der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuordnen ist.

befindet sich diese schon an der oberen Grenze, dann kann man bedenkenlos a) wählen, weil der Vermieter dann wenig Spielraum hat, die Miete nach gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen.

Befindet sich die Miete allerdings an der oberen Grenze, könnte der Vermieter die Miete aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete zwischen 15-20% erhöhen. In dem Fall wäre b) die bessere Option.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

DodgeRT 
Fragesteller
 10.10.2019, 09:23

hab ich grade mal geschaut. üblich sind hier 10-13 euro / qm. unsere wohnung kostet knapp 15 euro /qm.

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DerHans  10.10.2019, 09:49
@DodgeRT

Bei einem Neuvertrag kann der Vermieter auch die Miete vollkommen neu kalkulieren. Vergleichsmieten sind dabei nur ein Hilfsmittel. Weil man kaum 2 Wohnungen 1 : 1 miteinander vergleichen kann.

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Ich würde erstmal a auswählen. Wobei die BK Vorauszahlungen sich ja nicht nach Gesetz, sondern nach Höhe der tatsächlichen Kosten richtet.


Renick  10.10.2019, 08:06
Wobei die BK Vorauszahlungen sich ja nicht nach Gesetz

Doch sehr wohl. Ohne §560 Abs.4 BGB wäre eine Veränderung der Vorauszahlung gar nicht möglich egal in welcher Höhe.

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Du solltest A wählen. Das ist in der Regel vorteilhafter. Denn bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungen fest vereinbart, ohne dass sie näher begründet werden brauchen. Bei einer Erhöhung nach A hingegen muss erst mal anhand von Mietspiegel oder Vergleichsmieten geschaut werden, was angemessen ist als Erhöhung. Vielleicht ist eure Miete bereits jetzt am oberen Bereich des möglichen, und dann wäre keine weitere Erhöhung mehr möglich.


alarm67  10.10.2019, 08:14

B gibt dem Mieter allerdings bis zum Jahr 2025 Sicherheit und schützt ihn weitestgehend vor Überraschungen.

Und die Erhöhungen halte ich, ohne weitere Details zu kennen, für sehr human!

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DodgeRT 
Fragesteller
 10.10.2019, 08:40
@alarm67

jup, genau des macht mich auch noch unsicher.

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Renick  10.10.2019, 09:12
@DodgeRT

Vielleicht noch gut zu wissen, dass Mieterhöhungen wegen Moderniserung während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen sind. Falls also zu vermuten ist, dass der Vermieter irgend was moderniseren will in den nächsten Jahren, kann B besser sein. Denn Erhöhungen wegen Modernisierung kann schon einiges ausmachen.

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DodgeRT 
Fragesteller
 10.10.2019, 09:24
@Renick

isn neubau, 3 jahre alt. da gibts glaub ich aktuell nicht viel zum modernisieren...

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DodgeRT 
Fragesteller
 10.10.2019, 09:29
@DodgeRT

zudem liegt die miete schon im oberen preissegment. üblich hier sind zwischen 10 und 13 euro /m² - wir zahlen knapp 15.

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Renick  10.10.2019, 09:48
@DodgeRT
zudem liegt die miete schon im oberen preissegment

Das spricht sehr dafür. A zu nehmen, also keinen Staffelmietvertrag. Denn wenn die Miete im hohen Bereich ist, wird der Vermieter vermutlich keine Erhöhung nach A durch bekommen und die Miete bleibt so.

Bei B wird die Erhöhung kommen ohne die übliche Höhe des Ortes anschauen zu müssen.

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ich würde wohl a) wählen

ich verstehe das nicht als Auswahl, sondern als

wenn a) nicht greift tritt b) in Kraft ...