Miete eines E-Scooters: Schadensersatz?

4 Antworten

Schadenersatz schwierig, da der einzige Schaden ist, dass Du nicht fahren kannst. Dafür darf natürlich keine Miete eingezogen werden.

Reifenschaden und

 ist offensichtlich nicht durch mein Verschulden aufgetreten, 

Auch das müsste erst einmal bewiesen werden.

Zinsen. Das liegt im Cent-Bereich.

Ansonsten bin ich bei Dir. Der Vermieter hat ein funktionierendes Gerät bereitzustellen. Eine Unmöglichkeit der Reparatur sehe ich bei einem Reifenschaden nicht. Könnt ihr Euch nicht einigen, dass Du den Schaden reparieren lässt und die Kosten von der Miete abziehst? Wäre mein Vorschlag.

Inkognito-Nutzer   16.04.2024, 17:28

Ein Schaden ist entstanden, das habe ich vergessen zu erwähnen.

Aufgrund des defekten Scooters bin ich für den Arbeitsweg nun auf den ÖPNV beziehungsweise das Auto meiner Mum. Der ÖPNV benötigt im Vergleich zum E-Scooter aber mehr als die doppelte Zeit für die Bewältigung des Arbeitsweges, weshalb eigentlich als vergleichbare Option nur der Wagen meiner Mutter bleibt. Dieser frisst Benzin, Verschleiß und ich musste mich zunächst bei der KFZ-Versicherung als Fahrer eintragen lassen, was allein bei der Versicherung jährliche Mehrkosten von rund 150€ folgen lässt.

Ein 49€-Ticket habe ich mir nur aufgrund des Ausfall des Rollers zugelegt.

Ich bin ganz deiner Meinung bei der Unmöglichkeit, ich habe auch angeboten ein vergleichbar gutes Ersatzgerät zu nehmen (also ein anderes Modell mit ähnlicher Reichweite). Darauf wurde nicht eingegangen und abgetan, dass das technisch nicht gehen würde.

Deine beschriebene Ersatzvornahme habe ich auch angeboten, auf die Kostenübernahme wurde von denen aber auch nicht eingegangen. Mittlerweile sehe ich diese Ersatzvornahme auch gar nicht mehr ein, da ich sie lieber deutlich mehr blechen lassen will.

PS:

Das Beweisen des Vertretenmüssens des Schadens ist nahezu unmöglich. Ich kann nicht nachweisen, dass ich immer ordnungsgemäß mit dem Teil umgegangen bin - wie soll das auch gehen? Ich kann darauf stützen, dass zahlreiche andere Rezensionen zu diesem Roller exakt den gleichen Schaden aufzeigen, immer ein Platten im Hinterreifen.

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Stell dir das nicht so einfach vor...

Der Vermieter hat dir eine Lösung angeboten, die du abgelehnt hast.

Zudem ist die Unmöglichkeit zu beachten.

Inkognito-Nutzer   16.04.2024, 15:40
Der Vermieter hat dir eine Lösung angeboten, die du abgelehnt hast.

Meinst du die Frechheit, mir eine Auflösung des Vertrages (was für mich nachteilig ist) anzubieten? Es herrscht Vertragsbindung, für beide Seiten - und der Vermieter erfüllt seinen Teil nicht.

Nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 kann ich Aufwendungsersatz verlangen, da spielt die Unmöglichkeit keine Rolle. Nach Absatz 1 kann ich Schadensersatz verlangen, die Merkmale liegen völlig unproblematisch vor.

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Sei doch froh,dass die Firma sowas anbietet wenn sie keinen Ersatz oder Reparatur anbieten kann. Die könnten dir genauso gut den Schaden anlasten....

Such dir nen anderen Anbieter und gut ist.

Inkognito-Nutzer   16.04.2024, 16:02

Wieso sollte ich froh sein?

Der Schaden ist offensichtlich nicht durch mein Verschulden aufgetreten, deshalb können sie ihn mir nicht anlasten. Gesetzlich ist ganz klar geregelt, dass in diesen Fällen der Vermieter für die Reparatur/den Ersatz sorgen muss.

Das "Anbieten" der Vertragsauflösung hat für mich nur Nachteile, für sie bringt es Vorteile. Nun während der Vertragslaufzeit kann ich Schadensersatz verlangen, da sie ihre Pflichten nicht erfüllen.

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Mein nächster Schritt wäre nun, nach Ablauf meiner gesetzten Frist einen Anwalt aufzusuchen und Schadensersatz sowie Zinsen einzuklagen.

Das klingt doch nach nem Plan.