Mein Nachbar hat vor das Fenster meines Sohnes ein Gartenhäuschen gebaut, Licht kommt noch herein, aber die Aussicht ist versperrt- darf er das so einfach?

4 Antworten

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das darf er nur, wenn zwischen dem Gartenhaus und dem Fenster min.

drei Meter Abstand liegen !

Wenn der Nachbar alle in eurer gemeinde gültigen Vorschriften eingahlten hat, darf er das. Es gibt keine Recht auf eine unverbaute Aussicht.

Ja, dafür braucht er (wahrscheinlich) aber eine Baugenehmigung.


Kiboman  03.09.2016, 09:34

in der regel wird erst bei einem fundament eine roter punkt gebraucht.

je nach gemeinde vorschrift

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Wenn sich der Nachbar an die baurechtlichen Vorschriften Eurer Gemeinde gehalten hat (z.B. Höhe des Gebäudes, Grenzabstand usw.), kannst Du dagegen nichts unternehmen.

Man hat keinen Anspruch auf freie Sicht in Nachbars Garten.