Lohnpfändungunterhalt wie wird sie beendet?

1 Antwort

Eine einmal in Gang gesetzte Lohnpfändung läuft normalerweise, bis alle Schulden getilgt sind. Der Schuldner kann die Pfändung seines Lohns lediglich beenden, indem er die Forderungen seines Gläubigers bezahlt. Eine Chance, die Vollstreckung vorerst zu stoppen, liegt darin, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln.

https://www.schuldnerberatung.de/lohnpfaendung-aufheben

Der Gläubiger kann den Titel natürlich an den Unterhaltsschuldner zurück geben und jegliche Ansprüche daraus einstellen.

Nur warum sollte man das tun?

Wichtig ist eben, dass der Titel auch wirklich auf das volljährige Kind übergegangen ist!

Lautet der Alt-Titel nicht auf den Namen des Kindes, kann das zwischenzeitlich volljährig gewordene - nun selbst klagebefugte - Kind nicht ohne weiteres die Zwangsvollstreckung aus dem Alt-Titel betreiben.

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/kind/volljaehrig/beweislast-volljaehrig-unterhalt.html

Die Pfändung kann allerdings nicht eingestellt werden, wenn das Jugendamt die Hand drauf hat, weil es damit Altschulden eintreibt. Dann muss so lange bezahlt werden, bis de Schulden getilgt sind.