Lehrer mitteilen Referat nicht vortragen zu könenn?

4 Antworten

Ich verstehe deine Angst.

Ein Lehrer muss natürlich auch auf das psychische seiner Schüler achten. Dein Lehrer wird es vielleicht verstehen aber wird höchstwahrscheinlich trotzdem drannehmen weil es eine Leistungsverweigerung ist. Solange kein Attest bzw. ein Schein wo bestätigt ist das du dieses Phänomen wirklich hast kann niemand etwas machen selbst wenn du es glaubwürdig erklären würdest.

Ich würde eventuell fragen nach einer anderen Leistung. Wenn du probierst dem Lehrer entgegenzukommen und nicht weglaufen tust wird er vielleicht es bemerken das du dich wirklich darum bemühen tust. Du hast ja dementsprechend ja schon die Leistung vollbracht aber es fehlt das vortragen das natürlich ebenso benotet wird.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das musst du dir von einem Arzt oder am besten einem Psychologen diagnostizieren und bestätigen lassen. Dann ist das in Ordnung.

Du kannst jetzt mit dem Lehrer reden oder ihm schreiben und eventuell bietet er dir/euch eine Alternative an, doch eigentlich hättest du sowas schon wesentlich früher anzeigen müssen.
Es jetzt kurz vor knapp zu machen kommt halt eben rüber wie eine Ausrede und ohne Attest und Diagnose hast du im Endeffekt auch nicht wirklich was, was die ganze Sache belegen könnte.

Und wenn du den Vortrag einfach nicht hältst, dann kann deine Lehrerin dir, auch wenn du das als Begründung vorbringst, aber nicht nachweisen kannst, eine Note ungenügend geben.

Da musst du durch sorry. Entweder du hast ein Attest vom Psychologen, der bescheinigt dass du dazu nicht in der Lage sein kannst - oder du kriegst eine 6. Eine Präsentation vortragen gehört zum Lernplan dazu und die Schüler müssen das lernen - ohne Ausnahme (du bist ja nicht die einzige Person, der das unangenehm ist).

Zum Arzt und Attest geben lassen.

Der Arzt soll dich weiter überweisen, damit deine Angststörung behandelt wird.

Mit Lehrer*in sprechen - da wirst du eine Ablehung bekommen und wenn das Referat nicht hälst eine 6.