Legitimation Europäischer Gerichtshof?

2 Antworten

https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/26/der-gerichtshof-der-europaischen-union

Rechtsgrundlage EuGH

Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 251 bis 281 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Artikel 136 des Euratom-Vertrags (EAGV) und Protokoll Nr. 3 des Vertragswerks über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: „Satzung“),

Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union;

EU-Haushalt (Einzelplan 4).

Die Antwort ist sehr einfach: VERTRÄGE!

Jeder internationale Gerichtshof legitimiert sich über Verträge mit dem jeweiligen Staat. Werden diese Verträge staatlicherseits gekündigt, ist auch der Gerichtshof nicht mehr zuständig. Dabei ist es sogar irrelevant, wo sich das Land befindet. Z.B. könnte auch ein außereuropäisches Land mit dem Gerichtshof einen Vertrag schließen. Dann gilt (und das müssen diese Länder wissen): EuGH-Urteile brechen nationale Urteile.

Das mit den Verträgen gilt aber für ALLE Länder dieser Welt: Z.B. haben einige schwarzafrikanische Länder den Vertrag mit dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande) gekündigt, womit kein afrikanischer Diktator von diesen Ländern mehr in Den Haag verurteilt werden kann.

Z.B. wurde Saddam Hussein 2005 nur deshalb gehängt, weil der Irak (worüber Saddam Hussein Präsident war) mit dem internationalen Strafgerichtshof in den Haag gerade keinen Vertrag hatte. Hätte der Irak diesen gehabt, wäre Saddam Hussein heute noch am Leben (in den Haag im Gefängnis).


vsobj 
Fragesteller
 27.11.2021, 13:34

Vielen Dank, das hat wirklich sehr geholfen :)

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