LATEIN HILFE?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

deine Frage zeigt, dass du das PC immer noch nicht ganz verstanden hast: Das PC ist eine satzwertige Konstruktion, aber selbst KEIN Satz (weder Haupt- noch Nebensatz).

Ich vermute jetzt einfach mal, dass du wissen wolltest, ob das Bezugswort des PC zum ÜBERGEORDNETEN (dieser kann ein Hauptsatz oder ein Nebensatz sein) Satz gehört. Dann lautet die Antwort: Ja! Das Bezugswort des Partizips ist nämlich beim PC gleichzeitig ein Satzglied des satzes, in dem es steht.

Das Partizip und dessen Erweiterungen gehören allerdings genauso zum übergeordneten Satz, doch kannst du die fürs Übersetzen erst einmal ausklammern und später - zum Beispiel als Relativsatz - einfügen.

Deine Frage wäre übrigens deutlich leichter zu beantworten, wenn du einen konkreten Beispielsatz (und zwar vollständig!) hinzufügen würdest.

Hoffe, das hilft dir weiter.

LG


Zehra507 
Fragesteller
 21.05.2024, 14:53

Also ist das BZ und das Partizip zusammen eine Partizipialkontruktion und Rest der übergeordnete?

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verbosus  21.05.2024, 15:39
@Zehra507

Das Bezugswort des Partizips ist immer ein Satzglied des gesamten Satzes - und gleichzeitig logisches Subjekt des Partizips. Daher musst das Bezugswort zum Beispiel doppelt übersetzen, wenn du ein PC mit einem Adverbialsatz übersetzt: Zuerst als Satzglied des gesamten Satzes - dabei behält es in der Regel den Kasus, den es hat - und dann als Subjekt im Nebensatz. Die gesamte Partizipialkonstruktion umfasst das Bezugswort, die Erweiterungen des Partizips und das Partizip selbst. Beim Übersetzen klammern wir in der Regel das Partizip und dessen Erweiterungen zuerst aus, das Bezugswort jedoch klammern wir nicht aus, weil wir es ja auch als Satzglied des übergeordneten Satzes übersetzen müssen. Ist es jetzt klarer?

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Zehra507 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:41
@verbosus

Ja danke ich hätte da noch eine Frage zum Abl.abs.:Woher weiß ich ob es ein P.C oder ein Abl.abs. ist, wenn Bezugswort und Partizip im Abl. stehen ?Soll ich dann einfach austesten ob man es wörtlich übersetzen kann bzw. im Relativsatz.

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verbosus  21.05.2024, 15:46
@Zehra507

In den allermeisten Fällen handelt es sich dann um einen abl.abs. Eine wichtige Ausnahme: Ist das Bezugswort des Partizips abhängig von einer Präposition, die den Ablativ verlangt, wie cum, de, a(b), e(x), sine ..., dann ist es ein PC!

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Das Bezugswort mit einem Verb ist der Hauptsatz und das Partizip ist der Nebensatz mit dem was dazugehört


Zehra507 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:10

Ist nicht das Partizip und das BZ eine Partizipialkonszruktion und der Rest der Hauptsatz.

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Ohnmega  21.05.2024, 10:33
@Zehra507

Eigentlich ist alles der Hauptsatz aber übersetzen tust du es als Nebensatzr/Relativsatz meistens. Das meinte ich

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