Latein Demonstrativpronomen ergänzbar?
Duae maxime et in hac re dissident sectae, Epicureorum et Stoicorum
Zwei Schulen haben äußerst verschiedene Ansichten, auch in dieser Sache, die Schule der Epikurer und die Schule der Stoiker
"Zwei Schulen" haben ja nicht unbedingt äußerst verschiedene Ansichten.
Aber mit den "zwei Schulen" sind ja die zwei Schulen gemeint, die gleich erwähnt werden.
Darf man "Folgende" im Deutschen verwenden, damit der Leser sich drauf einstellen kann, dass etwas folgt?
"Folgende zwei Schulen haben äußerst verschiedene Ansichten..."
Und zählt "Folgender" überhaupt als Demonstrativpronomen?
1 Antwort
Hallo,
"Zwei Schulen" haben ja nicht unbedingt äußerst verschiedene Ansichten.
Das behauptet der Verfasser des Satzes auch gar nicht, darum sagt er ja explizit, welche Schulen er meint. Ein "folgende" einzufügen ist überflüssig, daher würde ich das nicht machen.
Und zählt "Folgender" überhaupt als Demonstrativpronomen?
Nein, im Deutschen gilt "folgende" nicht als Demonstrativpronomen, auch wenn es oft eine Bedeutung hat, die der der Demonstrativpronomina nahekommt.