Kundenspezifisch entwickeltes Produkt in Standard Portfolio übernehmen?

2 Antworten

Was Werkzeug ist die Juristerei.

Wenn eine Software für einen Kunden entwickelt wurde, hat der in aller Regel die Rechte am Code. Das hängt konkrete vom Vertrag ab, der geschlossen wurde. Handelt es sich um einen Dienstvertrag, dann gehört der Code immer dem Kunden. In diesem Fall brauchst Du das Einverständnis Deines Kunden, der sich das natürlich bezahlen lassen wird.

Ich weiss zwar nicht, was ETO und ATO ist, aber bei einem kundenspezifischen Produkt handelt es sich um einen Entwicklungsauftrag, der ohne anders lautende nähere vertragliche Form an einen Werkvertrag gebunden ist: "Programmieren sie eine Funktion, die dies und das tut" oder "stellen sie ein Produkt her, das so gross und so breit ist". Das unterliegt dem Werkvertragsrecht und sowohl das Endprodukt, als auch die Zwischenprodukte und Pläne zu deren Herstellung gehören dem Kunden und können ohne anders lautende Vereinbarung oder einen Kniff in der Auftragserfüllung nicht in ein Standardsortiment übernommen werden.

Bin gespannt, was für andere Voten auftauchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hurgamurga 
Fragesteller
 22.04.2023, 14:26

Hi, danke für die schnellen Antworten. In meinem Fall trägt das entwickelnde Unternehmen (Automotive Branche) die Kosten, Risiken, etc. und damit auch die volle Verfügung über das Produkt.

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