Kündigungsfrist Fitnessstudio nicht eingehalten?
Habe im März meinen Vertrag fürs Fitnessstudio ( ging bis zum 01.04 ) gekündigt. Man hätte jedoch 3 Monate vor Vertragende kündigen müssen, sonst werden 3 weitere Monate abgezogen. ( was auch der Fall momentan bei mir ist ). Nun gibt es das Gesetz für faire Verbraucherverträge bei dem Dinge wie Verlängerung des Fitnessstudios auf unbestimmte Zeit nicht so einfach möglich sind. Ich kann leider nicht beurteilen, ob dieses Gesetz auch bei meinem Vertrag greift, also ob diese 3 Strafe Monate möglicherweise nicht rechtens ist . Wäre nett wenn mir jemand Klarheit geben kann
5 Antworten
Der Vertrag läuft ja nicht unbestimmt lange weiter, sondern nur 3 Monate.
Du hast die Frist verpasst, nun wird der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Was hat denn das mit unbestimmter Zeit zu tun? Drei Monate sind doch eine genau bestimmte Zeit und Kündigungsfristen gibt es in jedem längerfristigen Vertrag
Sofern der Vertrag nach dem 28.02.2022 geschlossen wurde gilt der § 309, Nr. 9 BGB in seiner neuen Fassung:
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam [...]
[...] bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses, es sei denn das Vertragsverhältnis wird nur auf unbestimmte Zeit verlängert und dem anderen Vertragsteil wird das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen, oder
c) eine zu Lasten des anderen Vertragsteils längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer;
Wäre der Vertrag bis zu o.g. geschlossen, so fände die a.F. Anwendung, wo eine Verlängerung von bis zu einem Jahr statthaft wäre, ebenso eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Nun die verlängerung um 3 Monate ist ja nicht unbestimmt.
Früher hat sich das jeweils um 1 Jahr direkt verlängert, da warst richtig gearscht.
Freu dich das es nur drei Monate sind, stell sicher das das dann auch wirklich zählt und du dann raus bist.
sollte alles im Vertrag stehen, der liegt dir vor, uns leider nicht.
kommt drauf an, Erstverträge können nicht vorzeitig gekündigt werden. da muss die Kündigungsfrist eingehalten werden