Kündigung, krank schreiben trotz Freistellung?

4 Antworten

Wie lange bist Du schon im Betrieb? Wie groß ist die Firma? Was steht zur Freistellung in der Kündigung? Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich?

Wenn Du Dich arbeitsunfähig meldest, kann der AG Dir den Urlaub nicht abziehen, er muss dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Wenn die Freistellung nicht unwiderruflich ist, darf der AG Dir auch keinen Urlaub abziehen.

Sich aber krank melden obwohl man gesund ist nur um sich den Urlaub auszahlen zu lassen ist aber Betrug. Du betrügst dann sowohl Deinen AG als auch die Allgemeinheit. Davon mal abgesehen, dass Du auch Deinen Arzt anlügen müsstest.


Kadijah 
Fragesteller
 08.12.2014, 22:03

Hallo, danke für deine Antwort. Ich durfte den Urlaub nicht nehmen. Er wollte immer das ich arbeiten komme. Zur Krankheit, ich schleppe mich schon seit 3 Wochen zur Arbeit mit fieser Grippe bzw deren Symptomen.... Ich sollte ja immer arbeiten, krank sein war nicht drin. Jetzt will ich natürlich definitiv nicht das er über meinen Urlaub bestimmt, so als hätte er es geplant... Richtig gemein ... Ich denke ich muss mich rechtlich ersteinmal informieren, der Brief war ja auch einfach nur im Briefkasten. Ohne förmliche Zustellung... Ich bin seit gut 1,5 Jahren dort, ohne Probleme.

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Hexle2  09.12.2014, 05:30
@Kadijah
der Brief war ja auch einfach nur im Briefkasten

Das reicht. Die Kündigung ist zugegangen. Wahrscheinlich war der Briefbote auch nicht alleine.

Wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hast, reiche Kündigungsschutzklage ein. Wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte beschäftigt ist das kein Problem. Beim Kleinbetrieb wirst Du gegen die Kündigung nicht viel tun können. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, wende Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Musst Du selbst bezahlen, würde ich mir den Anwalt vorerst sparen. Klage kannst Du beim Arbeitsgericht selbst erheben. Du gehst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Man hilft Dir dort auch bei der Klageformulierung und das ist kostenlos. Du brauchst dafür auch keinen Anwalt.

Wenn Du wirklich krank bist, geh zum Arzt. Ich kann Deinen Standpunkt schon ein wenig nachvollziehen aber wie gesagt, wenn Du nicht unwiderruflich freigestellt bist, darf der AG Dir den Urlaub während der Freistellung nicht verrechnen. Diese Urlaubstage die dann zu Unrecht abgezogen würden, kannst Du beim Arbeitsgericht auch einklagen.

Wichtig für die Kündigungsschutzklage ist aber, dass Du diese innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichst. Sonst gilt sie auch wenn sie zu Unrecht wäre.

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(Vorausgesetzt du möchtest eine unbegründete Kündigung überhaupt kampflos hinnehmen...)

Bedenke, dass du noch ein Arbeitszeugnis bekommen könntest und dieses soll ja keinen Hinweis beinhalten, der auf "krank feiern" hindeutet bzw. es sollte positiv ausfallen. Darum rate ich vom krank "feiern ab". Urlaub einreichen kannste trotzdem.

Vor allem aber solltest du dich binnen 3 Tagen beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, damit dir keine Leistungen entgehen. Schau auf der Arbeitsamt-Homepage was du noch alles mitbringen mußt, außer die Kündigung vom Arbeitgeber.


Kadijah 
Fragesteller
 08.12.2014, 20:35

Danke für die Antworten. Termin ist der 15.1. ach ich weiß nicht was ich machen soll. Ich versteh garnicht was da los ist :( Hat er wirklich das Recht über meinen Urlaub zu bestimmen? Die Kündigung war im Briefkasten. Ist das überhaupt rechtskräftig? :(

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charis0110  08.12.2014, 21:27
@Kadijah

Er darf dir kündigen und das auch ohne Angabe von Gründen, aber du mußt diese Kündigung nicht akzeptieren und kannst einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die Kündigung anfechten. Erst wenn ein Richter diese Kündigung dann als rechtskräftig befindet, dann ist die Kündigung durch.

Ob eine Anfechtung viel bringt wage ich allerdings zu bezweifeln, denn einmal gekündigt, wird dein Arbeitgeber andere Gründe finden, um dich loszuwerden, entweder mit einer Abfindung oder mit Abmahnungen.

Ist also die Frage, wie viel Energie und Nerven du in die Sache reinstecken möchtest. Und wenn du auf den 15.01.2015 gekündigt bist, dann haste ja jetzt 4 Wochen frei. Oder bringt es dir etwas, wenn du das anfechtest und sagt "nein, ich arbeite jetzt noch bis zum 15.01. und nehm dann die 4 Wochen Urlaub?! Was mich allerdings wundert ist die recht kurze Kündigungsfrist. Sind lediglich 4 Wochen in deinem Arbeitsvertrag vereinbart?!

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Zu welchem Termin bist du denn gekündigt? Steht dort keine Formulierung dass die Freistellung unter Anrechnung des noch vorhandenen Urlaubanspruchs geschieht?

Eine Krankschreibung dürfte nichts bringen, da ja eine Freistellung bedeutet, du musst nicht mehr arbeiten, bekommst aber trotzdem Geld.


Kadijah 
Fragesteller
 08.12.2014, 20:35

Danke für die Antworten. Termin ist der 15.1. ach ich weiß nicht was ich machen soll. Ich versteh garnicht was da los ist :( Hat er wirklich das Recht über meinen Urlaub zu bestimmen? Die Kündigung war im Briefkasten. Ist das überhaupt rechtskräftig? :(

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faiblesse  08.12.2014, 21:35

Okay, aber das sind ja im Prinzip 4 Wochen.. wann willst du denn deinen Urlaub nehmen?

Also wie stellst du dir das vor?

Wie ist die Kündigung denn genau formuliert?

Du kannst natürlich Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür gibt es aber auch Fristen. Ggf solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

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Danke für die Antworten. Termin ist der 15.1. ach ich weiß nicht was ich machen soll. Ich versteh garnicht was da los ist :( Hat er wirklich das Recht über meinen Urlaub zu bestimmen? Die Kündigung war im Briefkasten. Ist das überhaupt rechtskräftig? :(