Krankheit während eines Fitnessstudio-Vertrages

3 Antworten

Grundsätzlich gibt es zunächst in 2015 schonmal keinen 29.2., weil es kein Schaltjahr ist (wie auch, die Jahreszahl ist ja nichtmal gerade!).

Allerdings befindest Du Dich m.E. hier auch rechtsirrig in der Annahme, der Vertrag würde alleine durch die Krankschreibung bereits außerordentlich kündbar sein. Das aber ist tatsächlich nicht der Fall. Das Studio verhält sich hier wohl sachlich korrekt; der Vertrag wird für die Dauer der Krankschreibung ruhend gestellt, und verlängert sich entsprechend über den zuvor zugesagten Kündigungstermin hinaus.

1 Woche später kam dann die aktualisierte Kündigungsbestätigung entsprechend um 3 Monate verlängert.

Das ist - wie schon geschrieben - meiner Einschätzung nach formal korrekt.

Mit dieser war ich nicht zufrieden und genauso schnell wie sie bei mir war, landete sie auch im Müll, da der Brief kein Einschreiben war.

Ganz toller Vertragsverhalten. Das ist zudem rechtlich völlig irrelevant, da Du die Kündigung ja selber ausgesprochen hast. Die veränderte Laufzeit aufgrund der Krankschreibung ist Deinerseits nicht zustimmungspflichtig.

Nun die Frage: Wie kann ich weiter vorgehen um den zu unrecht abgebuchten Betrag wieder zu bekommen.

Gar nicht. Du hast zwar einen zivilrechtlichen Anspruch gegen das Fitnessstudio, aber die Gutschrift mittels Freimonat ist durchaus zulässig, und bei Dienstleitungsverträgen auch üblich. Zudem änderte die Fehlbuchung Dein eigenes Fehlverhalten auch nicht. Aus dem vertrag kommst Du auch mit der temporären Krankschreibung erst zum Ende der Vertragslaufzeit heraus, d.h., die 3 Monate wirst Du weiter zahlen müssen.


peterobm  17.12.2014, 12:29
die 3 Monate wirst Du weiter zahlen müssen.

genau das sehe ich nicht so, die Zeit wird an die reguläre Laufzeit angehängt und sollte kostenfrei sein, die Zeit bis zum Vertragsende ist zu ZAHLEN.

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FordPrefect  17.12.2014, 13:09
@peterobm
genau das sehe ich nicht so, die Zeit wird an die reguläre Laufzeit angehängt und sollte kostenfrei sein

Nein, weshalb auch?

Der Vertrag hat z.B. eine Laufzeit von 24 Monaten. Nun erleidet der Kunde einen Unfall respektive ist aufgrund ärztlichen Attests temporär nicht in der Lage, Sport auszuüben. Das Stuchwort lautet hier "temporär"! In solchen Fällen ist es Usus, den Vertrag für die Zeit der attestierten Krankschreibung auszusetzen, sprich, ihn ruhend zu stellen, mit automatischer Verlängerung um die Monate, für die der Vertrag ruht. Sind das also z.B. 3 Monate, ruht der Vertrag für diese Zeit, und verlängert sich automatisch um 3 zu bezahlende Monate nach Ende der Ruhendstellung bis zum Vertragsende. Ergo hat der Kunde dann einen Vertrag über 27 Monate geschlossen, aber nur 24 Monate (so wie vereinbart) gezahlt. Du übersiehst, dass während der Ruhendstellung keine Gebühr erhoben wird.

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Parth1102 
Fragesteller
 17.12.2014, 12:34

Mein Fehler: gemeint war der 26. Feburuar.

Danke schonmal für die aussagekräftige Antwort.

Gibt es die Möglichkeit durch meinen Arzt als Sportunfähig erklärt zu werden, da diese massiven Kopfschmerzen zu knappen 80% durch diesen Sport kommen.

Durch die Sportunfähigkeit hätte das Fitnessstudio auch keinen Anspruch auf mein Geld oder etwa doch?

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FordPrefect  17.12.2014, 13:10
@Parth1102

Dazu wäre eine dauerhafte Kranksschreibung notwendig. Und nach bereits erfolgter Vorlage eines temporären Attests würde das Studio die kaum ohne amtsärztliche Untersuchung anerkennen.

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Du hast noch einen laufenden Vertrag beim Fitness-Studio, der ist auch in Form von Beiträgen zu zahlen. Die Krankmeldung bewirkt nur eine Verlängerung des Vertrages, das wird wie geschrieben an das Kündigungsdatum hinten angehängt. Diese Monate sind kostenlos. Du kannst aber NICHT verlangen, dass SIE dich auch Beitragsfrei stellen. Du zahlst bis zum Ende der normalen Laufzeit.

Ich sehe da schon mal ein großes Problem. Im Jahr 2015 gibt es KEINEN 29. Februar!!!!

Am besten du wendest dich mittels Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt. So wie ich die Sachlage sehe wird der das ganz easy klären können