IGZ Tarif Urlaubsanspruch - kann mir jemand helfen?

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitsvertrag sich nach dem iGZ-Tarifvertrag richtet, ist dieser verbindlich. Der Tarifvertrag muss dann nach dem Tarifvertragsgesetz TVG vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt werden.

Wenn Dein Arbeitgeber das mit den angeblichen 66 % behauptet, dann soll er Dir doch die Stelle im Tarifvertrag zeigen: er wird es nicht können! Der Urlaubsanspruch in in § 6 "Urlaub" des Manteltarifvertrags iGZ eindeutig formuliert.

Es heißt in § 6.2.3.:

Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus dem Unternehmen aus oder tritt er im Laufe eines Kalenderjahres ein, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubs.

Kurz und gut:

Die Behauptung, "dass die ersten Monate nur mit 66% beim Jahresurlaubs gerechnet werden", ist schlicht und einfach der Versuch, Dich zu übervorteilen!

Wie hoch Dein Urlaubsanspruch genau ist, kann ich nicht bestimmen, da Du (noch) nicht mitgeteilt hast, wie lange, von wann bis wann Du Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma warst.

Und was heißt Deine Aussage: "und habe nach 11 Wochen darüber gearbeitet"???


fragenOfragen 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:33

Im Großen und Ganzen wurde halt behauptet, dass die ersten 6 Monate, die ich über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt bin, der Urlaub nicht zu 100%, sondern zu 66% gerechnet wird.

Ich habe vom 18.08.14 bis zum 4.11.14 gearbeitet, davon waren 3 Tage "Urlaub" und 7 "Gleitzeit". Das meinte ich mit 11 Wochen (und zwei Tage). Ich wollte eigentlich ausdrücken, dass ich über eine Zeitarbeitsfirma 11 Wochen (und 2 Tage) beschäftigt war.

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Familiengerd  06.01.2015, 20:32
@fragenOfragen

Dann hast Du gut 2 1/2 Monate dort gearbeitet und damit einen Anspruch auf Urlaub für 2 volle Beschäftigungsmonate - also 2/12 vom Jahresurlaub.

Im Tarifvertrag - der immer wieder auch auf das Bundesurlaubsgesetz verweist - ist von 24 Arbeitstagen (im 1. Jahr) die Rede, im BUrlG von 24 Werktagen (das sind alle Wochentage, die nicht Sonntage oder Feiertage sind). Wenn man nicht davon ausgehen würde, dass der Tarifvertrag trotz dieser Unterschiede den Sinn des BUrlG wiedergeben will, dann würden sich ungeheure Unterschiede etwa bei Arbeitnehmern mit einer 2-Tage-Woche (ergäbe 12 Wochen Urlaub) zu Arbeitnehmern mit 6-Tage-Woche (4 Wochen Urlaub) ergeben.

Nun ist noch die Frage, wie viele Arbeitstage Du in der Woche hattest.

Wenn wir von einer 6-Tage-Woche ausgehen, so beträgt Dein Urlaubsanspruch tatsächlich - wie von Dir errechnet - 4 Tage!

Bei einer 5-Tage-Woche ergäben sich allerdings 3,333 = 3 Tage Urlaub (im Falle der Abgeltung sind aber nicht 3 Tage, sondern 3,333 Tage zu entgelten).

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Hallo, da wirst Du im IGZ Tarifvertrag auch nichts finden, der Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt und daran orientiert sich auch der Tarifvertrag.Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten!  Bedeutet, dass man laut IGZ 24 Tage Jahresurlaub hat, in den ersten 6 Monaten nicht 2 volle Tage pro Monate, sondern 1,6 Tage. Bei zwei Monaten Zugehörigkeit also 3,2 Tage was entsprechend auf- oder abgerundet wird.

Nach Ablauf der Probezeit werden aus diesen 1,6 Tagen dann zwei Tage


Familiengerd  26.04.2016, 16:50

Bedeutet, dass man laut IGZ 24 Tage Jahresurlaub hat, in den ersten 6 Monaten nicht 2 volle Tage pro Monate, sondern 1,6 Tage. Bei zwei Monaten Zugehörigkeit also 3,2 Tage was entsprechend auf- oder abgerundet wird.

Nach Ablauf der Probezeit werden aus diesen 1,6 Tagen dann zwei Tage

Das ist selbstverständlich völliger Unsinn!!

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Markus Galuschka  11.05.2016, 09:36
@Familiengerd

Eigenartig, mir scheint das steht aber so im Bundesurlaubsgesetz unter Urlaub während der Probezeit.....

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Familiengerd  11.05.2016, 12:16
@Markus Galuschka

Dann nenne mir doch einmal die Stelle im Bundesurlaubsgesetz, wo etwas von "Urlaub während der Probezeit" stehen soll!

Problem für Dich: Diese Stelle im BUrlG gibt es nicht!

Im BUrlG ist lediglich von einer "Wartezeit" von 6 Monaten die Rede, nach denen erst der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht! Das hat aber nichts mit einer arbeits- oder tarifvertraglichen Probezeit zu tun!

Und die Rechnung in Deinem Beispiel ("in den ersten 6 Monaten nicht 2 volle Tage pro Monate, sondern 1,6 Tage") bleibt Unsinn! Auch in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses erwirbt man einen Urlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs!

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Familiengerd  11.05.2016, 12:20
@Markus Galuschka

Ergänzung:

Um es Dir leichter zu machen:

Schau Dir das BUrlG an, § 5 "Teilurlaub" Abs. 1, besonders den 1. Halbsatz!!!

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