Kontopfändung Ersparnisse?
Hi!
Wiw wäre es bei einer Kontopfändung mit beispielsweise Weihnachtsgeld, Trinkgeldern und co. die teils Pfändungsfrei sind, bei Weihnachtsgeld beispielsweide bis ca. 700 Euro. Oder auch Überstunden, Urkaubsgeld was teils nicht pfändbar ist.
Müsste man soetwas bis zum Monatsende verwenden?
Oder kommt das auf ein Spezialkonto, was nicht gepfändet wird?
Und gilt bei dem Pfändungsbetrag am Ende des Monats, wie viel noch auf dem Konto ünrig ist (auch im Bezug auf die Freigrenze, usw.)
Oder, wie viel insgesamt pro Monat summiert drauf war?
Also angenommen, man hat einen Gehalt von 2000 Euro. Das würde ja schon über 1400 Euro sein und gepfändet werden.
Wie wäre es, wenn man man aber vor Monatsende noch Miete bezahlt, Verpflegung usw. und dann am Ende nur noch 500€ übrig hat. Wird dann nicht mehr gepfändet?
Und gibt es bei einer langjährigen Pfändung überhaupt die Möglichkeit, auf etwas hinzusparen, was mehr als vielleicht 1000 oder 2000€ kostet?
Oder hat man, wenn extrem lange gepfändet wird, bis ans Lebensende konstant nur maximal ca. 2000€ an Vermögen zur verfügung und könnte nie wieder etwas teureres bezahlen, selbst wenn man spart.
Oder wird immer alles ab einem gewissen Betrag genommen?
Oder wird generell konstant gepfändet und mehrmals pro Monat. Also beispielsweise, wenn man 2000 euro gehalt bekommt, wird dann gleich gepfändet?
Und wenn man dann Miete und co. bezahlt, wieder unter der Grenze ist, dann aber vor monatsende nochmals über 1400€ ist, wird dann ein 2. Mal gepfändet?
Oder insgesamt nur 1 Mal im Monat?
Danke :)
3 Antworten
Wie Es genau läuft mit dem Weihnachtsgeld, müsstest du selbst recherchieren, jedoch musst du in diesem Fall selbst aktiv werden und die 705€ irgendwo bei irgendwem beantragen.
Auf einem P-Konto hast du nur Zugriff auf den geschützten Freibetrag in Höhe von 1.410 €. Alles darüber hinaus ist gesperrt. Nur nicht verbrauchtes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag kann in die nächste ndrei Monate übertragen werden.
Auf einem P-Konto wird nur Geld gepfändet, welches nicht (mehr) pfändungsgeschützt ist.