Kolloquium nach Abschlussarbeit unbenotet?

1 Antwort

Die Verteidigung zählt eigentlich mit zur Arbeit. Erst im Anschluss erhältst Du für Deine Abschlussarbeit eine Note, in die auch die Verteidigung mit einfließt.

Mit der Verteidigung versucht man gewissermaßen herauszufinden, ob Du etwas vom Thema verstehst oder ob Du die Arbeit von einem "Ghostwriter" hast schreiben lassen.