Könnte er uns anzeigen?

4 Antworten

Also ein „Bekannter“ von mir bzw ein um zwei Ecken Bekannter, der wurde wegen Körperverletzung verurteilt, weil er jemanden mit Wasser nass gemacht hat.

Nein, aber kann trotzdem Ärger machen.

Aber merke dir für die Zukunft; die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ne,acht der eh nicht. Juckt also nicht wirklich

könnte er aber die staatsanwaltschaft würde nein sagen weil es nur ein ärger war und nix richtig kriminelles