Klenanzeigen Käufer will Geld zurück da weil er sagt das ich ihm einen defekten Arkikel verkauft habe?

PixelManuel  26.11.2023, 15:32

Hast du Zeugen, dass er es getestet hat?

noole481 
Fragesteller
 26.11.2023, 15:34

Ja hab ich

8 Antworten

nix. er hätte es bei dir ja ausgiebig testen können.

wenn er nur anmacht und sonst nix, ist es sein problem.

ich hoffe die hast den berühmten Satz "privatverkauf" in deiner anzeige geschrieben.

so wie:

  • Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

noole481 
Fragesteller
 26.11.2023, 15:31

Ich hatte reingeschrieben: Meine Verantwortung endet ab Abgabe bei der Postfiliale.Ich biete keinerlei Garantie oder Gewährleistung für Verlorengegangenes bei unversicherten Versand oder Beschädigungen auf dem Versandweg. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jegliche Sach­mangelhaftung, Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem Eu-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dieses mit seinem Kauf an!

Rückgabe, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, den Artikel vor dem Kauf zu besichtigen.

Reicht das?

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data2309  26.11.2023, 15:33
@noole481

sollte auf jeden fall reichen.

und immer noch: er hat bei dir testen können. wenn er das nicht ausreichend macht. nicht dein problem.

es kann ja genauso ihm beim heimtransport passiert sein.

wie du beschrieben hast hat er bei dir zu hause abgeholt.

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einandereruser  26.11.2023, 17:01
@noole481

Hilfe. Viel zu viel. Nutze nur die von data309 bereits geschriebene Formulierung. Das reicht vollkommen.

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Ruhe bewahren, keine Panik, Du bist VOLLKOMMEN IM RECHT!

Der Verkäufer kam vorbei, hat das Gerät getestet, es lief und dann habt ihr ein rechtsgültiges Geschäft abgeschlossen: Ware gegen Geld - und das auf der Basis "Gekauft, wie gesehen".

Der Käufer soll und kann gerne Kleinanzeigen kontaktieren - aber er hat keine Chance.

Wenn Du auch noch Zeugen hast, dann hast Du gewonnen udn er eben verloren. Selbst wenn der Zeuge jemand aus Deiner Familie sein sollte. Das spielt keine Rolle.

Achja - sollte der Verkäufer plötzlich vor Deiner Türe stehen, hast Du das Recht, die Polizei zu rufen, wegen Belästigung und Hausfriedensbruch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!
Jetzt will er Kleinanzeigen kontaktieren

Kleinanzeigen ist eine reine Plattform, die gar kein Kundenservice anbieten.

Und wenn man nicht über deren Bezahldienst zahlt, werden die erst gar nicht reagieren.

Er hätte sie testen können. Auch meldet dieser sich erst über eine Woche später.

Entweder will Er dich abzocken, oder hat sie in der Woche kaputt gemacht.

Ich würde Ihn unbeantwortet auf die Igno-Liste setzen!

In erster Linie wird Kleinanzeigen dem eh nicht antworten, weil der Kundenservice dort katastrophal ist (eigene Erfahrung).

Es bleibt ihm also nur noch Anzeige zu erstatten und zivilrechtlich dagegen vorzugehen.

Da ihr aber die Ware besichtigt und getestet habt, sehe ich da wenig Chancen bei ihm.

Lass dich nicht einschüchtern.

Kommt drauf an: Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein, hat er im Zweifel Gewährleistungsansprüche dir gegenüber.

In wie weit der Fehler vorher schon da war, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.