KleinGewerbe und somit nebenbei kleine Aufträge annehmen?

2 Antworten

Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz ( Mehrwert) Steuer.

Alle anderen Abgaben und Steuertarten bleiben von der UstG Reglung unberührt.

An Aufträge kommst du ducrh Werbung.... du könntest auch Betriebe anschreiben und deine Leistungen anbieten.

Dann wäre die § 19 UstG Reglung schlecht, denn deine gewerblichen Auftraggeber wollen die MwST extra ausgewiesen haben, und das darfst du bei der § 19 ustG reglung nicht.

Über die "Kleingewerbe", die bis zu einem bestimmten jährlichen Umsatz steuerfrei sind, kann man im Net viel erfahren. Einfach mal "Kleingewerbe" googlen.

Auch zum Bürgerbüro gehn wäre eine Option, da kann man das problemlos anmelden.