Kleiner "Stromschlag" durch "Reststrom" am Stecker gefährlich?

7 Antworten

Wenn das Gerät den aktuellen Normen entspricht, dann besteht (ähnlich wie bei einem Weidezaungerät, wo man auch einen ordentlichen aber ungefährlichen Schlag abbekommen kann) keine Gefahr.

EN 61010-1 (VDE 0411) besagt, dass ein Teil nicht berührungsgefährlich ist, wenn bei höheren Spannungen als Kleinspannung (60 V Gleichspannung) der Strom durch einen induktionsfreien Widerstand von 2 kOhm nicht größer als 2 mA bei Gleichstrom ist, außerdem die Ladung für Spannungen bis 15 kV kleiner als 45 µC ist und bei Spannungen über 15 kV die gespeicherte Energie 350 mJ nicht überschreitet."

nein, die energiemenge reicht nicht aus. es sei denn es war ein 1,5 oder 2 kW baustellenkompressor (230v) die haben richtig fette kondensatoren, das kann böse zwiebeln, ist aber in der regel auch nicht lebensbedrohlich.

lg, Anna

Geräte, die so etwas machen, sind aus meiner Sicht fehlerhaft. Den Störschutz kann man auch so konstruieren, dass das nicht passiert. Der minimale elektrische Schlag ist natürlich ungefährlich. Aber ein Designer muss auch auf sekundäre Effekte achten. Zeigt der Nutzer eine ungewollte Schreckreaktion und wirft dabei eine Blumenvase um, deren Wasser dann in der Tastatur oder dem teuren Teppich landet, dann ist das eine vorhersehbare Reaktion auf diese Fehlkonstruktion. Dafür müsste dann der Hersteller auch haften.


Sorbas48  21.11.2014, 12:11

Ist gemäß der in EN 61010-1 festgelegten Grenzen zulässig und ungefährlich.

Ein Y Kondensator ist in Abhängigkeit vom Abschaltpunkt auf der Sinuskurve nun einmal mehr oder weniger geladen, das kann man nicht verhindern, man kann nur die Kapazität so anpassen, das es nicht gefährlich ist.

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jorgang  21.11.2014, 13:28
@Sorbas48

Die EN sagt ja nur aus, dass keine unmittelbare Gefahr von den Bedingungen ausgeht für den Betreiber ausgeht und geht nicht auf mittelbare Schäden ein.

Dabei stellt sich dann immer die Frage, ob die mittelbaren Gefahren bei einer Anwendung nicht doch in Betracht gezogen werden sollen. Da gilt dann der Grundsatz "Sicher unter vernünftigerweise verhersehbaren Bedingungen". Wenn man dann nur auf die elektrische Sicherheit schaut, dann mag die Anwendung ja sicher sein und es reicht für ein sicheres Produkt entsprechend EN. Beispiel aus meinem Arbeitsbereich:

Ein Laser, eingestuft z.B. nach DIN EN 60825-1 als sicher (Klasse 1) schädigt definitiv nicht die Augen bei ordnungsgemäßen Gebrauch. Trotzdem tritt unterhalb der Grenzwerte zwar keine Schädigung aber eine Blendung ein, nach der der Betroffene einige Sekunden in der Wahrnehmung beeinträchtigt ist, wenn er direkt in den Strahl geblickt hat. Allerdings kann der Betroffene sich z.B. gegen vagabundierende Strahlung nicht wehren. Die Abwendungsreaktionen sind zwar in der Norm berücksichtigt, reichen aber bei Weitem nicht aus.

Dieser Fall wird von der Sicherheitsnorm nicht abgedeckt und ist trotzdem eine gefährliche Situation. In der Zeit nach der Bestrahlung mit einer "sicheren" Quelle kann es z.B. durch Blendung zu einem Verkehrsunfall kommen.

Wenn Autofahrer mit einem "sicheren" Laserpen geblendet werden, dann wird kein Richter leugnen, dass der sichere Laserpen Unfallursache war - obwohl die Sicherheitsnorm eingehalten war.

Übrigens wird intensiv diskutiert, den oben genannten Fall auch mit Normen abzudecken.

Bei Geräten, die am Stecker ungefährliche Stromschläge austeilen können, sollte bei einer vernünftigen Sicherheitsphilosophie mindestens ein Vermerk dazu in der Bedienungsanleitung stehen. Wird ein Richter die mittelbare Gefahr mit Sekundärschäden leugnen? Oder gilt das dann als Dummheit des Betreibers?

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Hallo Horizonttaenzer

Das kommt vom Kondensator und ist ungefährlic

Gruß HobbyTfz