Krankmeldung zu spät bei Krankenkasse?
Hallo Zusammen,
ich finde darüber im Internet leider nichts.
Es heißt ja, dass man eine Krankmeldung innerhalb einer Woche an die Krankenkasse schicken muss. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommt man ja Krankengeld von der Krankenkasse.
Es heißt, wenn die Krankmeldung zu spät an die Krankenkasse geht, ruht das Krankengeld in der Zeit. Ok!
Aber was ist nun:
Seit 5 Wochen krank geschrieben. Krankmeldungen erst jetzt an Krankenkasse weitergegeben. Krankengeld kommt ja eh erst ab Woche 7.
Fällt für mich dann Geld weg? Habe es ja abgegeben bevor ich überhaupt Krankengeld beziehen müsste.
2 Antworten
Soweit ich weiß, wenn du die Krankmeldung nicht an die Krankenkasse schickst, verlierst du den Anspruch auf die Zahlung des Krankengelds. Und bei einer verspäteten Vorlage riskierst du den Anspruch auf Krankengeld. Das bedeutet es könnte sein, dass dein Anspruch auf Krankengeld nicht genehmigt wird.
ich hoffe ich konnte helfen!:)
Du musst innerhalb einer Woche die AU bei der KK vorlegen
Wenn du innerhalb der ersten 6 Wochen die erste AU zu spät abgiebst dann verschiebt sich das so lange wie die Krank geschrieben bist
Wenn du zb in der 8ten Woche eine AU zuspät einreichen dann gehen dir die Tage rückwirkend flöten ,jenach dem wie lange die AU ging .
Ich hab das gleiche spielchen hinter mir weil ich von der KK nicht richtig beraten wurde. Dann hab ich alles rechtzeitig abgeschickt per Post und dann wurde das Geld auch nicht gezahlt weil die Post wegen Corona die Unterlagen zuspät zugesendet hat aber wie soll man in dieser Situation beweisen dass man alles richtig gemacht hatte ??? Seit dem sende ich die AU direkt per Mail was ich sogar noch beim Arzt erledige und seit dem hat es gut geklappt
Dann würde ich mich an deiner Stelle mit dem Ansprechpartner auseinander setzen um dich abzusichern!:)
So verstehe ich das auch. Würde mich freuen, wenn du berichtest wie es ausgegangen ist .
Ok! Aber bei vielen wird er ja genehmigt sobald die Krankmeldung bei der Krankenkasse vorliegt. Eigentlich müsste ich dann ab dem Tag der Einreichung Anspruch haben. Da ich erst in der 5. Woche bin.
Wenn ich schon un der 8. Woche wäre, dann würden mir doch 2 Wochen flöten gehen. So verstehe ich das.