Kitawechsel wann der Leitung sagen? (Erzieherin )?
Seit in unserer Kita die Leitung gewechselt wurde fühle ich mich nicht mehr wohl. Ich bin mittlerweile an dem Punkt angekommen, mich nach einer anderen Stelle umzusehen. Ich gebe demnächst eine Bewerbung in einer Kita ab. Wann informiere ich meine Leitung? Eigentlich möchte ich ihr das erst sagen, wenn alles in trockenen Tüchern ist und ich die Kündigung abgebe. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich es ihr nicht früher sagen muss. Bei Google fand ich das nicht so aussagekräftig, da sich das dort immer eher nach Tipps für einen Bürojob anhörte.
4 Antworten
Allgemeine Problemgespräche sollte man schon mit der Kita-Leitung führen, aber den Entschluss zu gehen sollte man nicht vor der Kündigung mitteilen
Nein, du musst es nicht vor der Kündigung bekannt geben.
Na ja, schaue in deinen Vertrag, was dort zu deiner Kündigungsfrist steht.
Wenn da z.B. 3 Monate steht, dann bewirbst du dich und sagst dem neuen Arbeitgeber, dass du in 3 Monate anfangen kannst.
Dann unterschreibst du den neuen Vertrag und kündigst deine alte Stelle.
Mach' dir da keinen Kopf drum. Manchmal passt es einfach nicht.
Du bist in der guten Lage, als Erzieherin ohne Probleme sofort einen neuen Job zu bekommen. Nutze das aus. Viel Glück im neuen Kindergarten!
Ja, dann sind es 4 WOCHEN.
Kleiner Tipp: wenn du es dir finanziell leisten kannst, dann fange den neuen Job erst in 2-3 Monate an und mache 1-2 Monate einfach mal blau ;-)
Schön wär’s 😄 aber das wird leider nichts.
Du musst übrigens keinen Kündigungsgrund angeben.
Wenn dich Kollegen oder Eltern drängen, dann sag' einfach, dass es es in deinem alten Kindergarten für dich nicht richtig passt.
Rede nicht schlecht über deine jetzige Kindergartenleitung. Und du musst dich nicht rechtfertigen!
Es ist dein Berufsleben und deine Entscheidung!
handele eigenverantwortlich. Kündige erst, wenn du alles in trockenen Tüchern hast.
Vorher würde ich es der Kita-Leitung nicht sagen... du könntest sonst vorher noch gemobbt werden.
In meinem Vertrag steht leider gar nichts von Kündigungsfrist hab ihn mir zweimal durchgelesen. Also müsste ja die gesetzliche Frist von 4 Wochen gelten?