Kita Gebühr von den Steuern ansetzen?

3 Antworten

2/3 der Aufwendungen maximal jedoch nur 4.000€ pro Jahr pro Kind für die Betreuung sind steuerlich abziehbar.

Kosten für etwaige Verpflegung und Sonderleistungen sind nicht abziehbar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du kannst 2/3 abziehen.

In der Regel kommen zur Kita- Gebühr noch die Kosten für's Mittagessen. Das sindcin der Regel 50 - 70 Euro im Monat. Diese Kosten kannst du nicht von der Steuer absetzen.