Kirchliches Arbeitsrecht: Wiederverheiratung, wenn der geschiedene Partner verstorben ist möglich?

3 Antworten

der stand geschieden, bzw. den in der kath. Kirche bestehende "Makel" geschieden bleibt dir leider erhalten, denn erst die Socken dann die Schuhe. Wenn du ein Formular ausfüllen musst, musst du bei familienstand jetzt ja auch schreiben geschieden, und nicht verwitwet, denn mit dem Witwenstatus hast du nichts mehr zu tun. somit ändert sich für dich rein gar nichts

omikron  14.09.2013, 12:20

Darf ich dir widersprechen? Die kath. Kirche sieht "geschieden" nicht als Makel. Es gibt sogar einen Absatz dazu im Kirchenrecht, der eine Art Scheidung vorsieht.

Ein Makel wird erst die zweite Heirat.

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tapri  14.09.2013, 12:56
@omikron

das ist richtig. es ging hier ja aber doch um die Wiederverheiratung (gibt es das Wort???) ;-)

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Da der Tod deine geschiedene, aber kirchlich gültige Ehe getrennt hat, bist du frei für eine Wiederheirat. Da aus Sicht der Kirche die Ehe unauflöslich ist und deshalb eine Scheidung die gültig geschlossene Ehe nicht trennen kann, bist du Witwe. Dein gesetzlicher Status bleibt allerdings geschieden. Um den Status "verwitwet" zu erhalten, hättest du von deinem ersten Mann nicht geschieden sein dürfen.

Eine kirchliche Trauung mit deinem Freund wäre nur dann möglich, wenn seine erste Ehe annullierbar wäre. Ansonsten gilt für Konfessionslose die standesamtliche Trauung als Naturehe und wird auch in der kath. Kirche als gültig anerkannt.

magguteantwort 
Fragesteller
 16.09.2013, 06:22

Erst einmal herzlichen Dank für deine Antwort! Verstehe ich dich richtig? Weil mein Freund konfessionslos ist, wird seine standesamtlich geschlossene Ehe von der Kirche anerkannt? Wäre es denn möglich, "nur" standesamtlich zu heiraten?

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Nach dem Tod deines ersten Mannes bist du aus kirchlicher Sicht frei und kannst ohne Probleme ein zweites Mal kirchlich heiraten. Was natürlich Probleme bereiten könnte, ist die Situation deines Mannes, der ja auch schon verheiratet war...

Am besten, ihr beiden sucht einen Pfarrer eurer Wahl auf und besprecht die Details der Situation. So kann er euch auf jeden Fall besser weiterhelfen als wir hier in Unkenntnis der Lage.

Dein Personenstand ist weiterhin "geschieden", da du aus staatlicher Sicht keine Verbindung mehr mit deinem Ex-Mann hast.