Kinobesuch Muttizettel für mehre Personen?

Chumacera  29.10.2022, 21:11

Wie alt sind sie denn?

fadfde 
Fragesteller
 29.10.2022, 21:11

die beiden sind 17 und ich 24

Chumacera  29.10.2022, 21:12

Dann sind sie doch volljährig...

fadfde 
Fragesteller
 29.10.2022, 21:12

nein. Die beiden sind 17

1 Antwort

Für einige Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes gibt es Ausnahmen. So dürfen Kinder und Jugendliche manches nicht allein machen, was ihnen in Begleitung einer "personensorgeberechtigten Person" erlaubt ist. Die Personensorgeberechtigung beinhaltet das Recht und die Pflicht personensorgeberechtigter Personen, Minderjährige, für die sie verantwortlich sind, zu erziehen und zu beaufsichtigen, und kann auf andere Personen nicht übertragen werden. Personensorgeberechtigt sind in der Regel die Eltern, in Ausnahmefällen kann dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund sein.
Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht). Die Erziehungsbeauftragung ist an keine Form gebunden, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Erforderlich ist jedoch, dass die beauftragte Person vertrauenswürdig und in der Lage und willens ist, den Auftrag auch gewissenhaft wahrzunehmen. Eine erziehungsbeauftragte Person kann auch mehrere Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen. Sie muss dann aber aufgrund ihrer Ausbildung, Reife und persönlichen Fähigkeiten in der Lage sein, auf sie Acht zu geben. Wichtig sind auch die Situation und der Ort. So ist eine kleine Feier im Verein leichter zu überschauen als ein Ausflug in eine Großraumdiskothek.
Volljährige Personen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe, der Schule oder des Berufs betreuen, sind in der Regel kraft Gesetzes erziehungsbeauftragt. Eine gesonderte Beauftragung ist daher nicht erforderlich.
Gewerbetreibende und Veranstalter*innen müssen die Berechtigung einer erziehungsbeauftragten Person im Zweifelsfall überprüfen. Erforderlich ist eine schlüssige Darlegung des Auftrags. Dabei reicht es aus, wenn der Auftrag der Eltern glaubhaft erklärt werden kann oder wenn die Eltern des betroffenen Kindes/Jugendlichen ihn am Telefon bestätigen.
Kann die Erziehungsbeauftragung nicht wahrgenommen werden, etwa weil die beauftragte Person betrunken ist, sind die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen so zu behandeln, als würden sie nicht von dieser Person begleitet.
Dass Eltern Gewerbetreibende oder Veranstalter*innen selbst mit der Aufsicht über ihre Kinder beauftragen, ist in der Regel wegen Interessenkonflikten nicht sinnvoll.

[Quelle: Jugendschutz aktiv]

😉👍🏻

Woher ich das weiß:Hobby – Habe den ein oder anderen Film geschaut.