Kindergeld trotz eines Vollzeitjobs?

1 Antwort

Ab wann bist Du keine Studentin mehr ?

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, wo Du dann in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder dann neben einer weiteren Ausbildung im Durchschnitt nur max. 20 Stunden nebenbei arbeiten dürftest, würde das ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium schon einmal kein Problem sein.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld ja eh keine Rolle mehr, da man die Einkommensgrenze bereits 2012 abgeschafft hat.

Es gibt eine 4 monatige Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, in denen würde es dann weiter Kindergeld geben können, wenn man innerhalb dieser 4 Monate z.B. wieder eine Ausbildung beginnen würde, ohne sich z.B. erst wieder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend zu melden.

Aber die Exmatrikulation und die neue Ausbildung muss der Familienkasse ja eh zeitnah gemeldet und nachgewiesen werden.

Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, dann würden diese 4 Monate Übergangszeit auch nicht relevant sein, dann würde es unter den oben genannten Voraussetzungen auch weiter Kindergeld geben, selbst wenn es bis zum Beginn der Ausbildung noch 6 Monate dauern würde.

Dann einfach zur schriftlichen Mitteilung an die Familienkasse eine Kopie des Azubivertrags legen.