Kindergeld erst nach Nettoeinkommen?

5 Antworten

Das Kindergeld bekommen die Eltern vom Staat für ihre Kinder gezahlt, solange die Kinder minderjährig oder unter 25 sind und die Voraussetzungen gegeben sind, bei Behinderung des Kindes vor der Vollendung des 25 Lebensjahres kann es dann Kindergeld auch zeitlich unbegrenzt geben, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann.

Vom Bruttoeinkommen was es laut Arbeitsvertrag pro Stunde gibt, gehen dann dementsprechend min. Sozialabgaben wie Beiträge für Renten - und Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab, ab einem höheren Bruttoeinkommen dann auch Lohnsteuern.

Gilt bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von mehr als monatlich 450 € Bruttoeinkommen.

Was man dann aufs Konto bekommt ist das Nettoeinkommen und dazu kann man dann das Kindergeld addieren, denn davon muss dann der Lebensunterhalt bestritten werden.

Reicht das aber nicht aus, dann gibt es weitere Möglichkeiten wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag oder ALG - 2 ( Hartz - lV ) als Aufstockung vom Jobcenter.

Einfach mal überlegen, was der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist.

Brutto-Zuschläge wie z.B. ein "geldwerter Vorteil" oder auch Beträge zur privaten Altersvorsorge ("Riester") werden versteuert.

Kindergeld dagegen ist eine Leistung des Staates. Es würde also nur wenig Sinn machen, diese dann wieder an den Staat zu versteuern. Also werden sie erst beim Netto dazu gerechnet und dann 1:1 ausgezahlt.

(Nicht dass alle im Steuerrecht immer Sinn macht, aber das ist ein anderes Thema ;-D )

Weil dir ein Bruttoeinkommen zum Leben nicht viel nützt - da werden bei der versich.pflichtigen Beschäftigung ausser Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - also mind. ca. 20% vom mtl. Bruttolohn einbehalten vom Arbeitgeber und evtl. noch ein Lohnsteuereinbehalt abgezogen!

Der übriggebliebene Nettolohn kommt dann zur Überweisung und erst dann kannst du das Kindergeld zum Nettolohn der Eltern addieren ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was nutzt Dir Dein Bruttoeinkommen - "leben" musst Du mit / von Deinem Nettoeinkommen. Ansonsten das ausgezahlte Kindergeld ist auch ein Nettobetrag, den Eltern erhalten.

Weil Du das nicht versteuerst. Ist schon netto.