Kindergeld Behinderung Anrechnung?
Ich habe durch eine psychische Erkrankung einen Schwerbehindertenausweis. Meine Eltern bekommen Kindergeld deswegen, obwohl ich 36 bin. Einen Teil davon geben sie mir bar auf die Hand.
Wenn ich diesen Betrag auf mein Konto einzahle, wird der bei der Grundsicherung angerechnet? Ich hab selbst schon recherchiert, aber keine eindeutige Antwort gefunden.
Vielleicht weiß das jemand hier?
2 Antworten
Wenn Du Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommst, deine Eltern aber keine Sozialleistungen beziehen, sie das Kindergeld für dich bekommen und sie dir einen Teil davon auf die Hand geben, wird das Sozialamt wohl kaum nachweisen können das sie dir vom Kindergeld etwas geben und nicht vollständig für deine Bedürfnisse einsetzen.
Die Einzahlung kann ja auch von deiner Rente erfolgen.
Solange Du es nicht direkt auf dein Konto bekommst, sollte es schwer werden dir da etwas nachzuweisen.
In Zukunft würde ich entsprechend weniger von deiner Rente abheben, wenn Du dann vom anteiligen Kindergeld was Du von den Eltern bekommst dann eh wieder etwas einzahlst, damit wäre dein Problem auch gelöst.
Das Kindergeld sollte als Dein Einkommen sowieso auf die Grundssicherung angerechnet werden.
Wenn Du die Bareinzahlung glaubhaft erklären kannst, sollte alles okay sein.
Wird es nicht, da es nicht mein Einkommen ist. Meine Eltern geben mir einen Teil ab, müssten sie aber nicht.
Kindergeld ist sozialrechtlich Einkommen des Kindes.
Davon abgesehen hast Du natürlich Recht.
Wenn es Einkommen des Kindes (also meins) wäre, müsste das in den Berechnungsbögen der Grundsicherung ersichtlich sein. Da steht aber nichts davon. Wenn sie es mir nicht geben wollen würden, hätte ich den Betrag auch nicht für mich.
Kompliziert 🙈
Aufstockende Sozialhilfe, weil meine Berufsunfähigkeitsrente nicht zum Leben reicht.
In der Sozialhilfe drehen sich die Uhren etwas anders:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/kindergeld-fuer-erwachsene-kinder-mit-behinderung
Wie das Sozialamt mit der Bareinzahlung auf dem Konto umgeht, kann ich so nicht sagen.
Gut möglich, daß der Versuch der Anrechnung erfolgt.
Ggf. Widerspruch dagegen einlegen.
Vielen Dank für deine Mühe! Hat mir sehr geholfen!
Ja, vielen Dank für die Tipps!