Hallo zusammen, meine Schwester hat eine 30% Behinderung und arbeitet in einer BehindertenWerkstatt? Sie ist 22 , steht ihr Kindergeld zu?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ihr steht Kindergeld zu, dass bekommt aber nicht sie, sondern ihre Eltern.

Bis sie 25 Jahre ist, besteht der Anspruch sowieso, bis dahin bekommen auch die Eltern Nicht-Behinderter Kinder Kindergeld, sofern die Kinder in einer Erst-Ausbildung, einem Studium, einem Übergangspraktikum sind.

Bei behinderten Kindern gibt es einige Voraussetzungen, um auch über dem 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu erhalten:

  • die Behinderung des Kindes muss bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein

-> da deine Schwester erst 22 ist, trifft das zu

  • das Kind hat nicht genügend finanzielle Mittel, um den notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein.

-> ist beim Merkzeichen "H" (hilflos) grundsätzlich erfüllt -> wird bei deiner Schwester nicht der Fall sein, da sie nicht schwerbehindert ist und demnach keinen SBA hat.
-> ansonsten kommt es darauf an, dass kein Vermögen vorhanden ist (also z.B. keine Erbschaft) und das Kind sonst lediglich durch Werkstatt-Taschengeld & Grundsicherung finanzielle Mittel hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

HaraldWirm 
Fragesteller
 15.05.2022, 22:01

Vielen lieben Dank . Sie hat nur Werkstatt "Lohn " und Grundsicherung. Vermögen hat Sie nicht . Danke für die schnelle Antwort.

1