Hallo zusammen, meine Schwester hat eine 30% Behinderung und arbeitet in einer BehindertenWerkstatt? Sie ist 22 , steht ihr Kindergeld zu?
Sie bezieht Grundsicherung , da Sie selber nur knapp über 200€ verdient in der Werkstatt. Lg
1 Antwort
Ja, ihr steht Kindergeld zu, dass bekommt aber nicht sie, sondern ihre Eltern.
Bis sie 25 Jahre ist, besteht der Anspruch sowieso, bis dahin bekommen auch die Eltern Nicht-Behinderter Kinder Kindergeld, sofern die Kinder in einer Erst-Ausbildung, einem Studium, einem Übergangspraktikum sind.
Bei behinderten Kindern gibt es einige Voraussetzungen, um auch über dem 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu erhalten:
- die Behinderung des Kindes muss bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein
-> da deine Schwester erst 22 ist, trifft das zu
- das Kind hat nicht genügend finanzielle Mittel, um den notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein.
-> ist beim Merkzeichen "H" (hilflos) grundsätzlich erfüllt -> wird bei deiner Schwester nicht der Fall sein, da sie nicht schwerbehindert ist und demnach keinen SBA hat.
-> ansonsten kommt es darauf an, dass kein Vermögen vorhanden ist (also z.B. keine Erbschaft) und das Kind sonst lediglich durch Werkstatt-Taschengeld & Grundsicherung finanzielle Mittel hat.
Vielen lieben Dank . Sie hat nur Werkstatt "Lohn " und Grundsicherung. Vermögen hat Sie nicht . Danke für die schnelle Antwort.