Kindergeld 1 Kind?

6 Antworten

Die Rechnung erscheint kompliziert. ;-))

Jedes Einkommen wird angerechnet, wozu auch Kindergeld zählt. Das Kindergeld ist Einkommen des Kindes und wird SEINEM Regelbedarf angerechnet. Bedeutet, die Eltern oder das Elternteil bei Alleinerziehenden bekommen/t das VOLLE Kindergeld gezahlt, aber nicht den vollen Regelbetrag.

Dasselbe gilt bei Einkommen der Eltern, wenn die sich durch eine Arbeit was selbst dazuverdienen.

Das Kindergeld steht euch zu, das weiß auch das Jobcenter. Und es WURDE schon angerechnet, BEVOR es zur Überweisung auf euer Konto kam. Was jetzt auf eurem Konto ist, ist DAS Geld, mit dem ihr den Monat über arbeiten müsst.

Das jobcenter hat mir gesagt das ich diese summe netto nicht bekommen dürfe also kindergeld darf ich nicht die 204 bekommen.

Weshalb sollte dem Kind denn kein Kindergeld zustehen?


beat1122 
Fragesteller
 05.03.2020, 06:46

Da das kind die 46 euro vom Jobcenter bekommt also regelbedarf das ich das kindergeld also die komplette summe 204 nicht bekommen.

Dieses geld kann ich auch nicht sperren weil es in deutschland einen gesetzt gibt meinte die dame bei der Familienkasse danke

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munga02  05.03.2020, 06:52
@beat1122

Das musst du auch nicht sperren, da das Jobcenter das Kindergeld vom Regelsatz abzieht. Es ist vollkommen richtig, dass du das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt bekommst.

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Kindergeld wird wie laufendes Einkommen gehandhabt.

Ist alles richtig.

Ihr beide bekommt euren Regelbedarf, plus evtl Miete.

Das Kindergeld von 204 Euro, wird angerechnet u die 204 Euro wird auch durch die Familienkasse ausbezahlt u es läuft nie anders!

Das, was du da schreibst, ist echt Humbug.

Du musst was falsch verstanden haben.

Denn so läuft das in aller Regel

Versteh ich gerade nicht.

Du hast auf deinem Kontoauszug 824 + 204 Euro Kindergeld. Da wurde das Kindergeld bereits vom Regelsatz von 1028 abgezogen und somit ist alles richtig.

Die Kindergeldkasse überweist dir das Kindergeld und das Jobcenter zieht es vom Regelsatz wieder ab, weil es ja als Einkommen angerechnet wird.

Ich sehe hier keinen Fehler.