Katze im Karton gefunden, wohin damit?
Ich war heute mit meinen Kindern spazieren und haben Katzenstimme gehört. Es hat sich bitterlich angehört. Gesucht und gefunden. Es war ein Babykatze in einem Karton mit Löcher.
Die Katze sieht extrem abgemagert aus und ich kann leider nicht einschätzen, was die hat.
Die Frage ist,wohin mit der Katze? Ich möchte keine aufnehmen, da ich selber ausgewachsene Katzen habe und das nicht gut laufen kann. Aber so kann ich die kleine nicht lassen.
Tierheim? Tierarzt?
Ich bin selbst überfordert.
9 Antworten
Bringe die Katze ins Tierheim, dort wird sich um die Katze gekümmert und die wird aufgepäppelt. Da heute Samstag ist rufe dort an, oder den Tierschutz, damit du nicht vor verschlossener Tür stehst.
Wenn Du Katzen hast, kannst Du doch erst mal eine Notversorgung vornehmen (Futter verdünnen oder anrühren, Flohkamm durchs Fell usw.).
Dann kennst Du doch auch ein Tierheim oder eine tierärztliche Notrufnummer.
Moin, würde die Katze ins Tierheim bringen die kümmern sich dann um den Rest.
MfG Udo
Hallo Dide0609
Ausgesetzte Tiere, sind der Polizei, dem Tierschutz und dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. BITTE auf Anweisung der Behörden warten, um am Tatort möglicherweise relevante Spüren nicht zu verändern ! Fragt den Beamten, was zu tun ist ! Am Karton, der Transportbox ect. könnten Spuren, Adresse, Fingerabdrücke sein. Fundort bitte so belassen wie vorgefunden und auf die Polizei warten. Wenn du schon zu Hause bist, hast du dir hoffentlich gut gemerkt, wo du die Tiere gefunden hast.
Auszug hierzu aus dem TSG: Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, kann es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG handeln.
Allgemeine Info Fundtiere:
Eine Zugelaufene oder Fund-Katze BITTE niemals einfach sofort ins Haus lassen bzw. mit nach Hause nehmen. Ebenfalls bitte KEIN Futter anbieten, sondern höchstens eine Schale Wasser.
Fundtiere bitte immer erst mal eine Zeit (mehrere Stunden/Tage) beobachten. Denn vielleicht ist es nur ein Freigänger auf seinem Streifzug. Bitte erst mal NICHT füttern, höchstens Wasser anbieten !
Bei Kitten erst mal, mit Abstand, Ausschau nach der Mutter halten ! Kommt die Mutter auch nach Stunden nicht zum Kitten zurück, ist der erste Weg mit dem Kitten sofort zum TA !! Gut Möglich, das ein Kitten unterkühlt, voller Parasiten und hungrig ist. Der TA hat Aufzuchtsmilch, Kitten dürfen KEINE Kuhmilch trinken.
Oft verrät der Zustand des Fells und der Allgemeinzustand der Katze, ob es sich um eine Straßenkatze handelt. Struppiges Fell, ungepflegtes, schmutziges Erscheinungsbild, Wunden, verklebte Augen, verschnotterte Nase, ausgezehrt, ausgehungert ect. sind alles Hinweise auf Streuner, können aber auch auf eine Erkrankung hinweisen.
Wenn klar ist, das es sich um ein Fundtier handelt:
Ein Fundtiere muss nach §965 BGB bei der Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung gemeldet werden und zwar unverzüglich ! Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen und dort Angefragt haben. Mann kann auch selbst mal bei Tasso (oder auch findefix) auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest:
Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?
Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.
Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT:
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml
Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen auf eigene Kosten, so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.
Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl !
Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.
Du kannst auch in den Sozialen Medien einen Aufruf starten, ob jemand die Katze vermisst oder sie kennt. Bei Facebook gibt es tolle Gruppen für Vermisste Tiere, du kannst auf deiner Timeline einen Beitrag Posten, es gibt Spottet-Gruppen zu deiner Ortschaft und der Umgebung, da kann man doch heute so viel machen !
Bei uns gibt es schon seit langen, ein gutes Netzwerk von Leuten, ob Tierschutz oder Tierliebhaber, die ein Lesegerät zu Hause haben. Einer ist ja irgendwie immer bei FB unterwegs, oder schaut mal rein. Dank der Vermissten-Gruppen, bekommen wir oft genug auch Anfragen, ob jemand ein Tier Sichern und nach einem Chip gucken fahren kann. Vielleicht baut ihr auch bei euch so etwas auf.
JEDER Tierhalter, dem sein Tier mal weg gelaufen/ausgebüxt ist, freut sich, wenn sein Tier wieder nach Hause kommt.
Auch bei einem Totfund gilt es, die Behörden, sowie Tierarzt und Tierheim zu Informieren ! Katze Sichern, bestenfalls Chip auslesen lassen, damit die Besitzer Bescheid wissen ! Fotos machen, sofern die Katze noch Ansehnlich ist und bei FB und Co. mal ausschreiben, wem das Tier gehört.
Alles Gute
LG
Wenn in deiner Umgebung die Polizei wegen einer ausgesetzten Katze den Tatort auf Spuren untersucht und sogar Fingerabdrücke sichert, ...Respekt für diese Dienststelle.
meine Güte, es KANN sein, es MUSS aber nicht. Je nach dem WIE der Fundort ausschaut, gibt es eventuell Hinweise. Da es eine Straftat ist, Tiere wie auch immer auszusetzen, sollte man erst mal die Polizei Informieren. Die entscheiden letztendlich, was sie am Tatort sichern oder eben nicht. Aber ich kenne Fälle, wo zum Glück der Täter/die Täter so schlampig waren und man am Karton z.B. die Adresse Sichern konnte und man über die Fingerabdrücke die Täter Identifizieren konnte. Leider hatte es der Hund nicht überlebt. Oder an einer Transportbox mit Katze drin, ein Sticker mit einer Nummer klebte, die zu den Tätern führte.
ach @Roland22 FB steht übrigens für Facebook o.O
Alles Gute
LG
Bring sie zum Tierheim und erklär denen die ganze Geschichte. Sie wird dort als Fundkatze aufgenommen werden, medizinisch versorgt und sollte sich kein Besitzer ermitteln lassen nach einiger Zeit vermittelt werden.
Hab ich schon und die machen erst am Dienstag auf