Karton wegen Garantie Aufheben.

7 Antworten

Es kommt darauf an. Es gibt eine gesetzlich geregelte Gewährleistung (hat nichts mit Garantie zu tun), und die sieht die Aufbewahrung des Kartons nicht vor. Liegst Du also innnerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, benötigst Du keinen Karton.

Anders ist es außerhalb dieser (Gewährleistungs-)Zeit, wenn allerdings noch Garantie besteht. In diesem Fall gelten die Garantiebedingungen des Herstellers, und dort auch enthalten sein, dass die OVP aufbewahrt werden muss.

Das kommt auf den Einzelfall an. Ich hebe die Original-Verpackungen immer für Garantiezeit auf. Aber Einzelfall ist angeblich bei Kaufland, da schein nicht einmal mehr der Kaufbeleg erfoderlich zu sein ??? Ich habe es noch nicht getestet.

Das Gesetz verlangt nicht von Euch, dass die Verpackung aufbewahrt werden muss. Allerdings ist es leichter ihn zu verpacken, wenn Ihr im Garantiefall den Staubsauger wieder zurückgeben müsst.

Du musst nur den Kaufbeleg aufbewahren. Wenn der Hersteller noch eine Garantieunterlage dazu legte, dann ist sie auch hilfreich.

aufheben MUSST du ihn sicher nicht, aber wenn man das Gerät zurückschicken muß, ist es sicher gut zusammenlegen und in den Keller damit und nach der Garantiezeit zum Papiermüll

nein. nur die quittung und den garantieschein. die garantie gilt ja fürs gerät und nicht für die verpackung.