Kann man so in Anlieger frei fahren?
Man muss der Polizei ja nicht sagen wo man hinfährt. Also wenn man worein fährt wo anlieger frei steht. Die einen anhalten und fragen ob man ein anliegen hat. Und wo es hingeht, kann man doch sagen. ja hab ein Anliegen muss ihn aber nicht sagen wohin ich gehe.
3 Antworten
Es reicht schon das bloße "Vorhaben" bzw. Absicht um die Straße zu befahren.
Wenn du also sagst "Ich will zu dem Haus dahinten!" ist das ein legitimer Grund. Selbst wenn der Besitzer dich nicht kennt, reicht es juristisch bereits aus.
In dem Fall hast du ein Anliegen, also Ja.
Ist halt nur nicht "erlaubt" die Straße als Durchgangsstraße/zum Abkürzen zu benutzen.
Aber die Wahrscheinlichkeit überhaupt jemals im Leben von der Polizei deswegen angehalten zu werden, tendiert gegen Null. Die haben besseres zu tun.
Naja du hast natürlich recht, dass dich keiner dazu zwingen kann dein Anliegen zu nennen.
Umgekehrt ist die Polizei aber auch nicht verpflichtet dir zu glauben, dass schon alles seine Richtigkeit haben wird. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird bei Verdacht des Verstoßes gefertigt. Diesen kann die Polizei in diesem Fall einfach damit begründen, dass das erforderliche Anliegen nicht zweifelsfrei geklärt werden kann und es läge dann an einem Richter zu entscheiden ob er dir das so abnimmt oder nicht.
Im übrigen ist die Polizei auch nicht ganz doof und hält gerne erst an, wenn du durch den Anlieger frei Bereich durchgefahren bist. Parkst du dort irgendwo ist dein Anliegen ja ersichtlich (zumindest ist es dann dort hinfahren). Beim einfach durchfahren zu sagen „ich hab aber ein Anliegen! Mehr sage ich nicht!“ wird dann wahrscheinlich spätestens bei Gericht interessant.
So funktioniert das nicht.
Dann gehen die gern mit dir mit und fragen beiden Bewohnern nach.
Hä wie meinst du fragen bei den bewohnern nach? Die bewohner müssen doch nicht wissen das ich komme. Kann sein das ich dort klingen wollte und irgendwas fragen ohne das die mich kennen
Damit kommst du nicht durch. Die Cops sind nicht blöd und du bist nicht der erste mit dieser Ausrede.
Was für damit komme ich nicht durch. Wenn ich dann wirklich zu denen hinfahre, und zb was über ihr haus frage, das ist dann ein fakt
Fakt ist, du willst in eine Straße reinfahren, in die du nicht reinfahren darfst. Damit verstößt du gegen die StVO.
Kann man auch sagen, ich will dort anhalten und spazieren gehen. Wenn es dort keine häuser gibt. Zb feldweg