Kann man sich Gründer (oder CEO) nennen obwohl die Firma noch nicht eingetragen ist?

4 Antworten

Das ist an sich so ein Fall, wo man sagen muss: wenn du es sicher fragst, frag nen Anwalt.CEO wirkt sicher etwas überkandidelt, ist aber an sich nicht ein wort für 'Geschäftsführer' (IMO nicht für Vorstandsvorsitzender), da du an sich noch kein Geschäfte führst...Gründer dürfte ziemlich unbedenkelich sein, da es beschreibend ist.Ich würd mich ja eher was Lustiges ausdenken wie CHO Chief Happieness Officer (so nennt sich ein Bekannter von mir), oder Chefkaffeeholer, oder CHEv: Customer Happieness Evangelist (hab ich mir grad ausgedacht, könnte aber auch schon jemand anders benutzt haben ...) sonstwas...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich befasse mich beruflich seit 10+ Jahren mit diesen Them

Wenn für "Gründer" bzw. "CEO" in Deutschland kein Markenschutz besteht ...

Aber warum würdest Du das wollen?

CEO ist ein Vorstandsvorsitzender. Wen willst Du irreführen?

Wenn Du nur auf Gewerbeschein arbeitest, nennst Du Deine Firma

Firmen-Name Inhaber Dein-Vorname Dein-Nachname

und nennst Dich fürderhin "Inhaber".


myscndqstn 
Fragesteller
 02.06.2015, 20:31

Ich bin dabei eine Online-Plattform zu erstellen, doch mache bisher keinen Profit und habe deshalb noch kein Gewerbe angemeldet, doch da ich will das das in meinen Social Media Profilen steht wollte ich fragen ob ich einfach so "Gründer von X" schreiben kann (obwohl kein Gewerbe angemeldet ist). Und CEO weil es sich einfach geiler als nur Gründer anhört.

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CEO hat in Deutschland keinerlei handelsrechtliche Relevanz, so dürfte sich jeder Forentroll nennen.


myscndqstn 
Fragesteller
 02.06.2015, 20:19

Aber was ist mit "Gründer von"?

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myscndqstn 
Fragesteller
 02.06.2015, 20:33

Derzeit gibt es noch keine Rechtsform, da ich noch kein Profit mache, doch ich arbeite auf eine UG/GmbH hin.

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freejack75  02.06.2015, 20:35
@myscndqstn

OK, dann kann man jetzt schon als GBR auftreten, da ist die Gründung an keine Form gebunden.

Sobald der Notartermin war und der Gesellschaftervertrag geschlossen wurde kann man sich GmbH i.G. oder UG i. G. nennen.

Und wenn's im Handelsregister steht, dann kann der Zusatz i.G. wegfallen.

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