Kann man seinen LKW umlackieren lassen?

11 Antworten

Hey, wenn man einen LKW fährt kann man ihn nicht um lackieren lassen.

Ware doch auch viel zu gefährlich während der Fahrt so etwas auszuführen.

Ansonsten, wenn einem die Farbe seines LKWs nicht mehr gefällt, warum sollte dieser nicht einen anderen Farbanstrich bekommen dürfen.


HarryPotterFan0 
Fragesteller
 10.06.2011, 21:37

was soll ich werend der fahrt ausführen ?

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Wenn Du Eigentümer bist darfst Du lackieren wie Du willst. So wie andere in Ihren Antworten schreiben, daß Du Besitzer sein musst, stimmt nicht. Man sollte mal klarstellen wer Besitzer und Eigentümer ist. Ich bin bei einer Spedition angestellt und fahre einen LKW, mein Chef ist der Eigentümer und ich der Besitzer, da ich diesen LKW Tag für Tag "besitze". Nun ja, kommt darauf an, erlaubt es Dein Chef? Er kann es verbieten, weil es gegen seine Firmenphilosophie ist und er es nicht will, oder weil ihm selbst die Hände gebunden sind ( zum einen weil manchmal Kundschaft mitreden darf wie ihre "Hausspediteure" aufzutreten haben, oder aber auch das Fahrzeug nur angemietet oder geleast ist z.B. Charterway, Euroleasing, usw.) Selbst wenn er es erlauben würde, würde er keine Kosten tragen, den wenn er das Fahrzeug anders wollte, hätte er es anders geordert. Und einfach so mal einem Fahrer eine Lackierung zahlen ist betriebswirtschaftlich nicht tragbar (besonders weil dann andere mit anderen Wünschen auch noch kommen würden und das somit ausufern würde). Natürlich gibt es auch sicherlich Chefs, die sowas ihren Fahrern gönnen, aber da suchst Du die Nadel im Heuhaufen. Ich glaube, daß Du zu 90% keine Genehmigung für dieses Vorhaben bekommen wirst, und keinen Cent dazu erstattet.


RainerB76  10.06.2011, 23:04

Ach, noch etwas. Warum willst Du soviel Geld reinhängen, wenn Du nicht weißt wie lange Du das Fahrzeug fährst? Wechelst Du die Arbeitsstelle oder bekommst einen neuen LKW oder schrottest Du ihn? Ist das dann überhaupt rentabel? Zum anderen, die erwähnten Lampen in der Verkleidung. Sicherlich baut sich mal jemand einen Lampenbügel auf das Dach, oder einen Bullenfänger vorne dran, aber da ist es wie ich oben schon die Lackierung beschrieben habe eine Sache des dürfens, und wenn ja, dann sollte es von einem Fachbetrieb, am besten die Vertragswerkstatt ausgeführt werden. Aus vielerlei Gründen: Erlischt ein Garantieanspruch durch den unsachgemäßen Anbau oder nicht freigegebenen Teilen? Erlaubt es im Falle einer Anmietung des Fahrzeugs der Vermieter? Bestehen Garantie oder Wartungsverträge? Solche Maßnahmen haben mehr organisatorische/finanzielle/rechtliche Auswirkungen als man glaubt.

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Leon97531  11.06.2011, 10:29

Ein dickes DH, zumindest einer der den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer kennt.

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schlawiner2430  11.06.2011, 10:36

Du bist nicht Besitzer, sondern nur Benutzer bzw Fahrer. Besitzer ist wer das Fahrzeug z.B. von einer Leasinggesellschaft oder einer Bank bei Finanzierung oder Leasing bereitgestellt bekommt. Der angestellte Fahrer ist nur Benutzer. Eigentümer ist in diesen Fällen entweder die Bank oder die Leasinggesellschaft. Nur der Eigentümer darf Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.

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RainerB76  11.06.2011, 11:19
@schlawiner2430

Wenn mein Chef ein Fahrzeug besitzt das er gekauft hat, dann ist mein Chef Eigentümer. Das Fahrzeug hat mein Chef mir überlassen, ich arbeite eine ganze Woche darin, es steht am Wochenende vor meiner Haustüre, ich bin verantwortlich für die Pflege und Verkehrsicherheit des Fahrzeugs. Es befindet sich bis auf 3 Wochen im Jahr (Urlaub) in meinem Besitz. Auch wenn Eigentümer des Fahrzeugs die Bank oder Leasinggesellschaft ist, dürfen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, da Bank oder Leasinggesellschaft dies duldet, nur dann bei Rückgabe oder Kauf des Fahrzeugs aus dem Vertrag einen verminderten Restwert anschlägt. Auch eine evtl. vereinbarte Rückkaufswertgarantie hat somit die Wirkung verloren. Diese Umbaumaßnahmen dürfen aber dann nur von der Vertragswerkstatt der Fahrzeugmarke vorgenommen werden. Bedenke: Die Garantie oder den Wartungsvertrag gibt nicht die Leasinggesellschaft, sondern der der Fahrzeughersteller. Und da geht es dann darum, nur freigegebene Sachen zu verwenden oder von der Vertragswerkstatt des Herstellers Arbeiten ausführen zu lassen, da der Hersteller gewisse Sachen oder Abläufe vorschreibt, um eine Garantie oder einwandfreie Funktion des Fahrzeugs zu erhalten. Sicherlich sagt keiner was, wenn ich im Fahrerhaus zwei Löcher in die Verkleidung bohre, weil ich den Micro-Halter des Funks befestige. Will ich aber z.B. einen Spannungswandler einbauen, muß dies die Vertragswerkstatt tun, da dieser extra abgesichert und nicht vom originalen Sicherungskasten sondern direkt von der Batterie weggehen muss, somit gehört ein neues Kabel in die Kabine gezogen und das stellt einen größeren Eingriff dar (Rost wegen Loch, Eingriff in die Bordelektrik, Feuchtigkeit und Nässe im Fahrerhaus), dies wirkt sich auf Garantie und Gewährleistung aus.

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Sicher doch. Solange es Dein eigener LKW ist - also von Dir angeschafft und ohne Rechte Dritter ...

Du darfst Dir auf Deiner eigenen Haut ja auch Tatoos stechen lassen. Zum Beispiel einen Blumentopf auf Wange oder ein drittes Auge auf der Stirn oder so. Willst Du aber das selbe bei Deiner Freundin - oder deinem Freund - machen wollen (deren Haut nicht Dir sondern ihr/ihm gehört), könnte sie/er unter Umständen damit nicht einverstanden sein. Dann darfst Du das dann leider nicht machen. So megatoll es auch aussehen würde ...

während der fahrt KANN man ihn nicht umlackieren. wenn dir der lkw gehört, kannst du ihn natürlich jederzeit in einer anderen farbe spritzen lassen. für viele firmen gehört die farbgebung ihrer fahrzeuge zum image: grüne coca cola-laster wird es NUR geben, wenn die firma dringend mehr sprite verkaufen möchte.

Wie schon viele geagt haben, wenn es dein eigener ist, also du der Eigentümer bist kannst du machen was du willst, ansonsten ist jeglich Veränderung ( auch im Innenbereich! ) mit dem Besitzer abzuklären!!!!!