Kann man mit Diabetes Typ 1 zur Feuerwehr?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 86%
Weiß ich nicht 14%
Nein 0%

5 Antworten

Ja

Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr?
Diabetes Typ 1 oder Typ 2, wenn Typ 2: insulinpflichtig oder nicht?

Ob eine "Feuerwehrdiensttauglichkeit" gegeben ist, hängt in erster Linie von der Schwere der Erkrankung ab. Generell sagt man, dass ein insulinpflichtiger Diabetes zumindest ein Ausschlussgrund für die arbeitsmedizinische Grundsatzuntersuchung G 26.3 ist. Denn das Risiko ist zu groß, dass der Diabetiker bei der körperlich sehr schweren Tätigkeit unter Atemschutz unterzuckert und während des Einsatzes auch keine Möglichkeit hat, den Zuckerwert zu messen und ggfs. Insulin zu spritzen.

Das schließt den aktiven Einsatzdienst in der Berufsfeuerwehr dann schon einmal aus, da hier zum einen eine G 26.3 verpflichtend ist. Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist die G 26.3 grundsätzlich erstmal keine Pflicht, jedoch können Städte und Gemeinde diese für sich selbst als Voraussetzung definieren. So gehört beispielsweise in Berlin die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, welcher die G 26.3 voraussetzt, mit zur Grundausbildung.

Ansonsten kommt es wie gesagt auf die Schwere der Erkrankung an, in wieweit der Diabetiker in der Freiwilligen Feuerwehr Einsatzdienst verrichten kann. Gerade bei Diabetes Typ 2 lässt sich ja an vielen Stellschrauben drehen. Beispielsweise durch Gewichtsabnahme, durch Bewegung und Ernährungsumstellung. Hier kann der Zuckerwert dann dauerhaft auf ein annähernd normales Niveau gesenkt werden, so dass der Feuerwehrdienst gar nicht oder nur geringfügig eingeschränkt ist.
Aber auch bei einem mit Tabletten behandelter und gut eingestellter Diabetes Typ 2 ist eine G 26.3 und damit Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger nicht gänzlich ausgeschlossen, da eine Unterzuckerung in der Regel nicht möglich ist.

Je schwerer die Erkrankung und unkontrollierbarer der Zuckerwert jedoch ist, desto eingeschränkter ist auch die Mitwirkung im Einsatzdienst. Bei insulinpflichtiger Diabetes ist wie gesagt die Tätigkeit unter Atemschutz nicht möglich und die übrige Verwendung ggfs. eingeschränkt. Hier kommt es dann letztendlich auf die Beurteilung des Arztes an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Charly541 
Fragesteller
 25.10.2020, 16:20

Ich habe Diabetes Typ 1

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TremendousHeat  25.10.2020, 23:22

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen. In Köln gehört die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auch verpflichtend zur Grundausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr, jedoch kenne ich selbst einen Kollegen mit Diabetes Typ 1. Er geht halt nur nicht unter Atemschutz vor.

Übrigens gehören Unterzuckerungen nicht unbedingt zum Alltag eines Diabetikers. Denn die Krankheit zeichnet sich ja an sich erstmal durch einen erhöhten Blutzuckerwert aus. Daher auch der Name Diabetes mellitus (,,honigsüßer Durchfluss"), da ein Teil des überschüssigen Zuckers durch den Urin ausgeschieden wird. Jedoch kann es bei Langzeit-Diabetikern vorkommen, dass sie auch regelmäßig unterzuckern.

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26Sammy112  26.10.2020, 01:34
@TremendousHeat

Ja - deshalb schrieb ich auch, dass letztendlich ein fachkundiger Arzt (fachkundig mit Diabetes und fachkundig mit der Arbeit der Feuerwehr) unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands darüber entscheiden muss, ob und wenn ja welche Tätigkeit in der Feuerwehr ausgeübt werden kann.

Übrigens gehören Unterzuckerungen nicht unbedingt zum Alltag eines Diabetikers.

Vielleicht nicht zum Alltag. Aber eine Unterzuckerung kann eben gerade bei Insulin-Patienten doch mal vorkommen. Gerade bei Feuerwehreinsätzen - denn die kommen nunmal sehr spontan und unvorbereitet, sind nicht selten körperlich anstrengend und können auch mal deutlich länger dauern, als gedacht. Deshalb schließt eine insulinpflichtige Diabetes ja eigentlich immer eine Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger aus.

Aber natürlich gibt es reichlich andere Aufgaben bei der Feuerwehr, die der Diabetiker dann noch ausüben kann.

In Köln gehört die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auch verpflichtend zur Grundausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr, jedoch kenne ich selbst einen Kollegen mit Diabetes Typ 1. Er geht halt nur nicht unter Atemschutz vor.

Ist doch super, wenn Köln da den individuellen Fall betrachtet, bewertet und daraufhin entscheidet. Ist aber leider nicht überall so... andere kennen da (leider) nur schwarz und weiß und nichts dazwischen. Keine G 26.3 - kein Einsatzdienst. Gut, das ist wahrscheinlich ein eher seltenes Problem, denn kaum eine der mir bekannte Feuerwehren hat soviel Zulauf, dass man sich diesen Luxus leisten kann...

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Ja

Also wenn es sich eine Freiwillige Feuerwehr leisten kann, jemanden zurückzuweisen, weil er keine G26.3-Tauglichkeit besitzt, dann hat sie ein echtes Luxusproblem.

Und die Entscheidung, ob jemand zur FF darf, liegt in allererster Linie beim Kommandanten. Zumindest ist das in Bayern so. Und da sind wir auch froh um jeden Interessenten, denn es finden sich ausreichend Tätigkeiten, für die keine G26.3 erforderlich ist.

Weiß ich nicht

Ich habe immer gehört: nein.
Ich selbst durfte jedoch bei der Jugendfeuerwehr ohne Ausnahme mitmachen. Wie es dann weiter gegangen wäre bei der FF, kann ich leider nicht sagen.
BF könnte ich mir vorstellen: nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

kommt auf die genaue Art an, aber grundsätzlich geht das, bei der FWl bei der BF keine Ahnung, aber das wird eh bei einem feuerwehrärztlichen Gutachten festgestellt

Ja

Zur Freiwilligen Feuerwehr auf jeden Fall.

Wie es mit den Einstellungsvoraussetzungen bei einer Berufsfeuerwehr ausschaut, kann ich Dir leider nicht sagen.

TremendousHeat  25.10.2020, 23:25
Zur Freiwilligen Feuerwehr auf jeden Fall.

Nö, nicht unbedingt.

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TremendousHeat  26.10.2020, 11:16
@dumbo77

Zum Beispiel, wenn die Freiwillige Feuerwehr die G26.3 bzw. den Atemschutzlehrgang verpflichtend voraussetzt. Bei uns in Köln z.B. so. Anscheinend - hier gelesen - in Berlin auch (was in Großstädten definitiv mehr als Sinn macht). Dann kann ein Diabetiker kein Feuerwehrmann werden.

Ansonsten entscheidet das immer der betriebsärztliche Dienst.

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