Kann man irgendwie herausfinden ob Auto angemeldet worden ist?

1 Antwort

Nein kannst du nicht. Das fällt unter den Datenschutz.
Aber wieso interessiert dich das?
Wenn du das Auto abgemeldet hast, bist du auch wenn er Mist mit dem Auto baut, aus allen Angelegenheiten fein raus.


Valerianka 
Fragesteller
 07.05.2022, 18:28

Auch ohne Kaufvertrag?

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Niklas170396  07.05.2022, 18:35
@Valerianka

Ja das zuständige Amt hat ja die Unterlagen, dass das Auto nichtmehr auf dich angemeldet ist. Selbst wenn der neue Besitzer damit durch einen Blitzer fährt oder eine Bank überfällt und die Polizei bei dir vor der Tür steht, kannst du ja belegen das du es abgemeldet hast.
Problematisch wird es nur wenn du den neuen Besitzer gestern das Auto übergeben hast. Deine Nummernschilder dran gelassen hast, heute erst das Auto abgemeldet hast und er hat gestern was damit angestellt.

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tomgun  07.05.2022, 18:42

Das stimmt so nicht. Solange das Auto nicht angemeldet wird und es auch nicht im Kaufvertrag steht haftet der letzte Halter, oder dessen Versicherung.

Ich hatte schon einmal solch ein Erlebnis, war aber schlau genug:

Ich hatte an einen Russen der hier zu Besuch war ein altes Auto verkauft welches abgemeldet war und keinen TÜV hatte. Ausserdem eine durchrostete Hinterachse. Im Kaufvertrag hatte ich alles aufgelistet und auch seine Passnummer notiert.

Nach 3 Monaten bekam ich aus Hamburg (damals 400 Km von meinem Wohnort entfernt)die Aufforderung 450 DM für die Entfernung meines nicht angemeldeten Fahrzeuges zu bezahlen. Der Käufer hatte die Plakete gefälscht und sich ein Nummernschild gebastelt. Damit wurde er in Hamburg erwischt und des Landes verwiesen auf Grund der Straftat.

Nur die Kopie des Kaufvertrages hatte mich vor der Zahlung gerettet. Ohne hätte ich bezahlen müssen.

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Niklas170396  07.05.2022, 20:01
@tomgun

In Deutschland gilt im allgemeinen die Fahrerhaftung. Das ist im § 18 der StVG geregelt. Dein Fall (Parkverstoß) ist tatsächlich einer der wenigen Fälle die unter die Halterhaftung § 25a der StVG fallen. Aber auch in dem Fall ist der Staat in der beweispflicht. Mit dem vorzeigen des Kaufvertrages hat es logischerweise keinen Sinn mehr gemacht das Bußgeld einzufordern. Dennoch ist fraglich ob dieser Fall vor Gericht, dank deines Hintergrundwissens Bestand gehabt hätte.

Allerdings gebe ich dir recht das ein Kaufvertrag in dieser Situation schöner gewesen wäre. Aber jetzt ist neunmal leider keiner vorhanden.

Da ich jedem ersparen will sich jetzt selbst durch die Paragraphen zu wälzen anbei einmal die vereinfachte Kurzfassung:

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/halter-nicht-fahrer/

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