Kann man aus Hartz4 BG aussteigen?

3 Antworten

Im SGB I, das für alle Sozialgesetzbücher gilt, also auch für das SGB II, das für ALG II (umgangssprachlich "Hartz IV") zuständig ist, heißt es in § 46 Verzicht:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Verzichtet B auf seine Sozialleistungen vom Jobcenter, fällt sein § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts flach, derzeit gibt es also 401 € weniger, auch fällt ein Viertel der § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung flach, bei einer Warmmiete von 500,- also weitere 125,- €.

Wenn die Bedarfsgemeinschaft aus A, B, C und D mit 401,- plus 125,- gleich 526,- € weniger ALG II im Monat auskommen möchte, kann B auf sein ALG II verzichten.

Allerdings hat er sicher eine § 15 Eingliederungsvereinbarung (EinV) für seine Maßnahme unterzeichnet. Diese müsste er wohl auch noch kündigen, siehe dazu SGB X § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen.

Dazu schreibt die Agentur für Arbeit hier auf der PDF-Seite 13 (siehe dazu auch PDF-Seite 14):

Die EinV endet mit Eintritt einer in der EinV festgelegten auflösenden Bedingung (z. B. Wegfall der Hilfebedürftigkeit) oder durch Kündigung nach § 59 SGB X.

B kann aber auch einfach in den Stunden nicht an seiner Maßnahme teilnehmen, in denen er Person A im Haushalt helfen muss.

Was dann passiert, kann B ja abwarten. Normalerweise ist das ein wichtiger Grund.

Im schlimmsten Fall gibt es Sanktionen wegen § 31 Pflichtverletzungen, also drei Monate lang je 120,- € weniger ALG II.

Das wäre immer noch mehr Einkommen als nach einem Verzicht auf ALG II.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Ein Aussteigen aus der BG halte ich rechtlich nicht für möglich.

Es sei denn, daß der Vater dem Jobcenter gegenüber schriftlich den ausschließlichen Verzicht auf seine Leistungen erklärt und das Jobcenter diesen Verzicht anerkennt.

Halte ich aber nicht für sehr wahrscheinlich.

Wenn sich der Vater um seine schwangere Frau kümmern will und das Jobcenter dies nicht zuläßt, sollte er sich mit einer ALG 2 - Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Etwaigenfalls mit einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Auch für solche Fälle gibt es ausnahmen besonders wen A die schwanger Frau ist und nichts heben darf! Das sollte b Dem amt vorlegen damit ist Dan erstmal ruhe bis zur Geburt!

1€ Jobs kann man jederzeit Ablehnen und das reicht nicht aus um Leistungen zu speren den Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit und 1€ jober sind Sklaven für Firmen womit man auch sage kan das verletzt die Würde des menschen!

2 Wen die Massenarmeen Sin los sind kann man die auch verweigern ! Wen man das im Amt nicht machen wil verweigert man im amt und bei der Massenarmee Seine Unterschrift dafür darf man nicht bestraft werden!

3 Einfach auf alg2 verzichten Heist du musst selber jeden Monat 200€ für die krankenkasse bezahlen!

Caritas und co beraten auch bei hartz 4 und die hatten bestimmt auch solche fällen und kennen sich sehr gut aus!