Kann mir jemand bitte den Punkt 3 in einfachen Worten erklären?

4 Antworten

Es geht da um den absolut untauglichen Versuch. In meiner Vorlesung damals wurde das Beispiel gebracht, dass A, der den B töten will, diesen verflucht. Da es keine Flüche gibt, ist es denkunmöglich, dass eine ausgesprochene Verfluchung zum Tod des B führt, damit ein absolut untauglicher Versuch und damit straflos.

Beispiel: Jemand versucht, mit Voodoo-Zauber einen Mord zu begehen. Da die Wirksamkeit dieses Tatmittels nicht rational nachvollziehbar ist und die Anwendung nur aus einer unbegründeten Hoffnung erfolgt, muß er dafür nicht bestraft werden.

Anders sieht es aus bei einem "untauglichen Versuch", etwa, wenn er eine ungefährliche Tatwaffe benutzt, die er irrtümlich für tödlich hält. Das ist durchaus strafbar.

Wenn jemand eine Straftat begehen wollte aber aufgrund Dummheit nicht begehen konnte, entfällt Bestrafung oder sie fällt weniger heftig aus :)

Ich verstehe es so, dass aus mehr oder weniger "Dummheit" der Versuch der Straftat nicht einmal zustande kommen KONNTE.

Also zum Beispiel jemand will jemanden erschießen, aber die Waffe die er mitnimmt ist leer.

So nach meinem Verständnis


woflx  19.10.2023, 23:07

Wenn der Mord lediglich dadurch verhindert wurde, daß der Täter die Waffe aus Schusseligkeit nicht geladen hat, dann ist es ein strafbarer Mordversuch.

Handelt es sich um eine Dekowaffe, die nicht (mehr) geladen werden kann, dann ist es zumindest ein untauglicher Versuch und auch strafbar.

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