kann ich mit 18 zu meinem freund ziehen auch wenn ich noch zur schule gehe & noch kein geld verdiene

4 Antworten

Da du noch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 erarbeitet hast, käme grundsätzlich nur ALG2 ("Hartz IV") in Frage. Bei unter 25 Jährigen werden eigene Unterkunftskosten aber nur in Härtefallausnahmen bewilligt (siehe § 22 Abs. 2a SGB II) - wobei die Eltern ihr Kind ab 18 J. nicht mehr bei sich wohnen lassen müssen und ein "Rauswurf" so einen Härtefallgrund darstellen würde. Ansonsten bei Problemen zuhause am Besten erstmal ans zuständige Jugenddamt wenden, das dann ggf. auch einen Auszug befürwortend unterstützen kann.

Die Eltern sind aber, wie hier schon richtig gesagt wurde, bis zum Ende der Erstausbildung bzw. bis zum 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig - und Unterhalt ist vorrangig vor dem Anspruch auf ALG2. Das müsste also zunächst überprüft werden, ebenso wie evtl. Bafög- / BAB- Ansprüche , die ebenfalls vorrangig vor ALG2 / Unterkunftskostenzuschuss sind:

http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Sicher kannst du zu ihm ziehen. Das Finanzielle stellt ein kleineres Problem dar, als Schülerin kannst du z.B. Bafög beantragen.

Mit einem ALG 2 Bezug wird es nicht klappen. Die Job Center bewilligen Kindern unter 25 Jahren in den meisten Fällen kein ALG 2, hierfür müssen deine Eltern sämtliche Daten dem Job-Center zur Verfügung stellen. Eine eigene Wohnung werden sie dir auch nicht bezahlen, da du bis 25 Jahre angehalten bist zu Hause zu wohnen.

 

Sollte Bafög in Betracht bekommen, kannst du das Schulbafög beantragen. Ob dies jedoch bewilligt wird, ist auch eine Sache, da deine Eltern auch hierfür Ihre Daten offen legen müssen, und dann von Seiten der Bafög Seite geprüft wird, ob ein Auszug wirklich notwendig ist.

Rechtlich kann dir keiner was anhaben. Du bist Volljährig und kannst für dich selbst entscheiden. Nur solltest du Geld von staatlicher Stelle beanspruchen wollen, wird die Situation komplexer werden.

Wenn Dein Freund oder Deine Mutti das bezahlen und letztere damit einverstanden ist, kein Problem. Vater Staat zahlt da aber nüschte!